Erwerbsunfähigkeitsversicherung: Eine Investition in Ihre Zukunft
Wie eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung Sie vor finanziellen Risiken schützt
Die eigene Arbeitskraft zählt zu den höchsten Gütern – sie sichert das Einkommen und damit den Lebensunterhalt. Allerdings scheidet durchschnittlich jeder vierte Beschäftigte vorzeitig aus dem Berufsleben aus: Mehr als rund 380.000 Versicherte in Deutschland stellen jedes Jahr einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente.
Denn seit 01. Januar 2001 können in der gesetzlichen Rentenversicherung nur noch Ansprüche aufgrund von Erwerbsminderung entstehen. Trotzdem existiert der Begriff der Erwerbsunfähigkeit nach wie vor und wird aktuell in der privaten Versicherungswirtschaft verwendet. Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente bietet – für alle nach dem 01. Januar 1961 Geborenen – lediglich eine Grundsicherung. Zudem leistet sie erst, wenn die versicherte Person aufgrund einer Krankheit oder Behinderung nicht mehr als sechs Stunden täglich dem allgemeinen Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen kann.
Die berufliche Qualifikation spielt keine Rolle
Die berufliche Qualifikation spielt keine Rolle. Ausschlaggebend ist das Leistungsvermögen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt in irgendeiner Tätigkeit. Betroffene können auf eine einfache, deutlich schlechte bezahlte Tätigkeit verwiesen werden. Im Hinblick auf die Leistung wird zwischen voller und halber Erwerbsminderungsrente unterschieden. Die Höhe der vollen Erwerbsminderungsrente beläuft sich auf circa 34 Prozent des letzten Bruttoeinkommens, die der halben Erwerbsminderungsrente auf rund 17 Prozent des letzten Bruttoeinkommens.
- Unter 3 Stunden täglich: volle Rente
- 3 bis unter 6 Stunden täglich: halbe Rente
- 6 Stunden oder mehr täglich: kein Anspruch auf Rente
Da die gesetzliche Erwerbsminderungsrente nicht zur Absicherung der eigenen Arbeitskraft dient, ist eine private Arbeitskraftabsicherung umso wichtiger. Die Erwerbsunfähigkeitstarife bieten dabei eine günstigere Alternative zur Berufsunfähigkeitsversicherung.
Die Definition einer Erwerbsunfähigkeit differenziert bei den unterschiedlichen Versicherern sehr stark.
In der Regel gilt diese, wenn die versicherte Person voraussichtlich sechs Monate ununterbrochen infolge einer ärztlich nachgewiesenen Krankheit, Körperverletzung oder eines Kräfteverfalls außerstande gewesen ist, eine Erwerbstätigkeit von mehr als drei Stunden täglich auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt nachzugehen.
Einige Anbieter leisten jedoch auch bei Pflegebedürftigkeit. Bei unserer Beratung achten wir deshalb vor allem auf den Prognosezeitraum, rückwirkende Leistung bei verspäteter Meldung und die zeitliche Definition der Erwerbsunfähigkeit.
Hier geht es um eine wichtige Absicherung, hier wird auch immer im Termin dokumentiert werden, welche Möglichkeiten es für Sie gibt, was es kostet, das Risiko zu zeichnen und wie es sich in Ihre persönliche Absicherungsstruktur einfügen lässt.
Fragen Sie uns, wir helfen Ihnen gerne fundiert weiter. In einem gemeinsamen Termin, persönlich oder auch online finden wir eine Lösung.