Vermögenswirksame Leistungen:
So sparen Sie clever für Ihre Zukunft!
Vermögenswirksame Leistungen als Baustein Ihrer Altersvorsorge: So investieren Sie richtig
Unter vermögenswirksamen Leistungen (VL) versteht man eine betriebliche Sparförderung. Hierbei zahlt der Arbeitgeber auf freiwilliger Basis einen festgelegten Betrag in eine Anlageform ein, um damit die Vermögensbildung seiner Mitarbeiter zu fördern. Die vermögenswirksamen Leistungen können in unterschiedlichen Anlageformen angelegt werden, wie z. B. in einem Bausparvertrag, einem Investmentfonds oder einem Banksparplan. Die Wahl der Anlageform obliegt in der Regel dem Arbeitgeber, je nach Betriebsratsstärke kann die Anlageform auch frei gewählt werden.
Die Höhe der vermögenswirksamen Leistungen wird in der Regel durch die Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen festgelegt und kann je nach Branche und Unternehmen unterschiedlich hoch ausfallen. Es besteht jedoch auch die Möglichkeit, dass der Arbeitnehmer selbst vermögenswirksame Leistungen einzahlt und hierbei staatliche Förderungen wie beispielsweise die Arbeitnehmersparzulage oder Wohnungsbauprämie in Anspruch nehmen kann.
Die Auszahlung der vermögenswirksamen Leistungen erfolgt in der Regel nach einer vereinbarten Spardauer (in der Regel sechs Jahre sparen, ein Jahr Sperrzeit) oder bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses. In manchen Fällen können die vermögenswirksamen Leistungen auch vorzeitig ausgezahlt werden, beispielsweise zur Finanzierung einer Baufinanzierung oder einer Umschulung. Es steht übrigens dem Arbeitnehmer frei, seine vermögenswirksamen Leistungen in beliebiger Höhe mit eigenen Beiträgen aufzustocken. Diese Beiträge werden dann in der Regel vom Nettolohn direkt abgezogen.
Bei Fragen rund um die Vermögenswirksamen Leistungen sind wir immer gerne für Sie da. Wir freuen uns auf Ihren Anruf.