Verantwortungsvoll jagen:
Mit einer Jagdhaftpflichtversicherung auf der sicheren Seite
Schützen Sie sich und andere:
Die Jagdhaftpflichtversicherung im Detail
Egal wie routiniert Sie als Jäger sind, ein gewisses Risiko birgt der Umgang mit Waffen immer. Dabei können nicht nur teure Sachschäden entstehen; in schlimmen Fällen können auch Menschen verletzt oder gar getötet werden. Für die finanziellen Folgen müssen Sie aufkommen. Bei einem Sachschaden wäre das eine Entschädigungssumme für den entstandenen Schaden. Bei Personenschäden kann es schnell teuer werden, z. B. wenn Sie für das Unfallopfer die Kosten für ärztliche Behandlungen, Verdienstausfälle, Schmerzensgeld, etc. zahlen müssen. Die Jagdhaftpflichtversicherung bietet finanziellen Schutz und übernimmt im Versicherungsfall die Kosten für entstandene Personen-, Sach- und Vermögensschäden.
Wer braucht eine Jagdhaftpflichtversicherung?
Die Zahl der Jägerinnen und Jäger in Deutschland steigt. Laut dem Deutschen Jagdverband (DJV) gibt es bundesweit 4,6 Jäger auf 1.000 Einwohner (Stand 2020). Doch wer einen Jagdschein haben möchte, braucht auch eine Jagdhaftpflichtversicherung. Diese gesetzliche Vorschrift bedeutet, dass Sie einen entsprechenden Vertrag benötigen, bevor Sie einen Jagdschein beantragen können.
Der Grund liegt darin, dass der Umgang mit einer Schusswaffe stets ein gewisses Risiko mit sich bringt. Löst sich z.B. ein Schuss und verletzt eine andere Person, dann haften Sie für den entstandenen Schaden. Das bedeutet, dass Sie für die Behandlungskosten oder ggf. Schmerzensgeldansprüche aufkommen müssen. Möglicherweise wird das Opfer auch berufsunfähig und benötigt eine Rente. Solche Beträge können im schlimmsten Fall in die Millionenhöhe gehen – die Versicherung kann diese Kosten jedoch für Sie übernehmen.
Für wen gilt der Versicherugnsschutz?
Der Versicherungsschutz einer Jagdhaftpflicht sollte immer für folgende Personengruppen gelten und individuell anpassbar sein:
- Jäger – sowohl Berufs- als auch Hobbyjäger
- Jagdpächter und Jagdherr
- Förster, Forstbeamte, Forstaufseher
- Jagdaufseher
- Falkner, soweit es sich um eine mit der Jagd in Verbindung stehende Tätigkeit handelt
Es sind jedoch nicht nur Schäden versichert, die durch den Gebrauch von Schusswaffen entstehen. Auch wenn Ihre Jagdhunde oder Beizvögel einen Schaden verursachen, bietet die Jagdhaftpflichtversicherung Schutz. Wenn Ihr Jagdhund beim Nachsetzen eines Rehs auf die Straße rennt und einen Verkehrsunfall verursacht, sind Sie also ebenfalls geschützt.
Da Jäger stets speziellen Haftpflichtrisiken ausgesetzt sind, ist es wichtig, dass sie sich im Ernstfall mit einer Jagdhaftpflichtversicherung finanziell gegen die Ansprüche Dritter absichern. Der Versicherungsschutz sollte dabei nicht nur in Deutschland, sondern auch auf Jagdreisen im Ausland gelten. Er sollte ebenso die Unfälle bei allen unmittelbaren oder mittelbaren mit der Jagd in Verbindung stehenden Tätigkeiten oder Unterlassungen umfassen.
Achten Sie bitte auf folgenden Versicherungsschutz und -umfang:
– Unmittelbare und mittelbare jagdliche Tätigkeit
– Besitz/Gebrauch von Schusswaffen und Munition
– Halter von Frettchen und Beizvögeln
– Halter von bis zu drei Jagdhunden (auch außerhalb der Jagd)
– Hundewelpen bis 18 Monate (ohne Nachweis jagdlicher Ausbildung)
– Gewollter/ungewollter Deckakt versicherter Jagdhunde
– Teilnahme an Jagdhunde-Gebrauchsprüfungen
– Fahrlässige Überschreitung des Waffengebrauchsrechts/ der Notwehr
– Personenschäden von Angehörigen aus dem Gebrauch von Schusswaffen
– Fahrlässige Überschreitung jagdrechtlicher Befugnis zum Abschuss
– wildernder Hunde/Katzen
– Aufwendungen zur Gefahrenabwehr zum Einfangen von Hunden/Beizvögeln
– Durchführung von Gesellschaftsjagden
– Dienstherr der im Jagdbetrieb beschäftigten Personen
– Entnahme von Trichinen- und Becquerel-Proben
– Besitz, Betrieb, Unterhaltung von jagdlichen Einrichtungen
– Schäden aus dem Inverkehrbringen von Wild bzw. Wildbret
– Bejagen/Erlegen von Tieren, die nicht dem Jagdrecht unterliegen sowie
– Kaninchen/Tauben etc. in befriedeten Bezirken
– Auslegen von Gift mit behördlicher Genehmigung
– Anbringung von Wildwarnreflektoren mit behördlicher Genehmigung
– Ausländische Jäger
– Schäden im Ausland
– Umweltschaden
– Jagdscheinanwärter
– Ehrenamtliche Tätigkeit (subsidiär)
– Wasserfahrzeuge, nicht jedoch Motorboote, mit Hilfsmotor versehene Fahrzeuge jeder Art sowie Segelboote
Es sollten von der Gesellschaft mindestens die Leistungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. im Bereich der Jagdhaftpflicht erfüllt werden. Ebenso können noch die folgenden Leistungen zusätzlich versichert werden:
– Mietsachschäden an Gebäuden durch – versicherte Jagdhunde 10.000 EUR
– Schäden an gemieteten, geliehenen oder gepachteten beweglichen Sachen 10.000 EUR
– Schäden durch Gefälligkeitshandlungen 20.000 EUR
– Fremder privater Schlüsselverlust (auch ehrenamtlich) 5.000 EUR
– Kautionsleistung bei Schäden im Ausland 100.000 EUR
Fragen Sie uns, wir helfen Ihnen gerne weiter und freuen uns auf Ihren Anruf oder Besuch.