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Bei uns stehen Sie im Mittelpunkt. Ob Sie Ihre Familie, Ihr Unternehmen oder Ihre Zukunft absichern möchten - Wir bieten Ihnen eine individuelle Beratung in der Pfalz.

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Die Hausratversicherung als Rundum-Schutz!

Schützen Sie Ihr Zuhause

Dein Schutzschild gegen unvorhergesehene Ereignisse

Zum Hausrat gehören alle Sachen, die einem Haushalt des Versicherungsnehmers zur privaten Nutzung (Gebrauch bzw. Verbrauch) dienen. Versichert ist der gesamte Hausrat in der im Versicherungsschein bezeichneten Wohnung. Ein versicherter Schaden tritt in der Hausratversicherung ein, wenn versicherte Sachen durch eine der versicherten Gefahren zerstört oder beschädigt werden oder infolge eines solchen Ereignisses abhandenkommen. Zu den versicherten Gefahren gehören: Feuer/Brand, Leitungswasser, Sturm/Hagel und Einbruchdiebstahl. Elementarschäden können zusätzlich zu den Gefahren zugebucht werden.

Versicherte Gefahren

Feuer & Brand

Ein Feuer ist ein Verbrennungsvorgang mit Lichterscheinung, der auch durch Brand, Blitzschlag, Explosion und Implosion versicherte Sachen zerstört und beschädigt. Ein Brand ist ein Freuer, das ohne einen bestimmungsgemäßen Herd entstanden ist oder ihn verlassen hat und das sich aus eigener Kraft auszubreiten vermag.

Wasserschäden

Dabei handelt es sich um Wasser aus der wasserführenden Installation (z. B. Heizanlagen, Waschmaschinen) oder den damit verbundenen Einrichtungen. Das Wasser muss bestimmungswidrig ausgetreten sein.

Sturm / Hagel

Der Sturm ist eine wetterbedingte Luftbewegung von mindestens Windstärke 8 nach der Beaufort-Skala. Unter Hagel versteht man einen Witterungsniederschlag in Form von Eiskörnern.

Einbruchdiebstahl

Bei einem Einbruch tritt ein Dritter, nicht berechtigter, in die versicherte Wohnung ein. Hierbei ist zu beachten, dass Einbruchsspuren vorhanden sein müssen.

Elementarschäden

Hierbei handelt es sich um Schäden durch: Überschwemmung, Hochwasser, Rückstau, Erdfall, Erdrutsch, Erdbeben, Schneedruck, Lawinen und Starkregen. Diese Gefahr kann je nach Gesellschaft individuell erweitert werden.

Wichtige Begriffe

Anbaumöbel und -küchen

Unter Anbaumöbel und -küchen sind serienmäßig gefertigte Anbaumöbel und Küchen gemeint, wenn sie mit einem geringen Einbauaufwand an die Gebäudeverhältnisse angepasst wurden. Bei maßgefertigten Einbaumöbeln und -küchen ist die Gebäudeversicherung zuständig.

Fahrraddiebstahl

Mitversichert sind Diebstahlschäden des Fahrrads außerhalb des Versicherungsortes. Fahrräder sind in der Regel nur in der Zeit von 6:00 bis 22:00 Uhr versichert. Es gibt eine Erweiterung dieses Versicherungsschutzes auf die Zeit zwischen 22:00 und 6:00 Uhr. Diese Erweiterung nennt man auch Verzicht auf die Nachtzeitklausel.

Grobe Fahrlässigkeit

Unter grober Fahrlässigkeit versteht man, dass die erforderliche Sorgfalt in besonders schwerer Art und Weise verletzt wurde.

Sengschaden

Ein Sengschaden liegt vor, wenn etwas durch eine Hitzeeinwikung beschädigt wird, ohne eine Lichterscheinung.

Überspannung

Unter Überspannung versteht man den direkten und indirekten Übergang eines Blitzes auf die versicherte Sache. Dabei entstehen Schäden an elektronischen Einrichtungen und Gegenständen durch Überspannung oder Kurzschluss.

Umzug

Der Hausrat im Möbelwagen oder im Auto ist während eines Umzugs nicht im Versicherungsumfang der Hausratversicherung beitragsfrei eingeschlossen. Die Klausel "Umzugskosten" definiert die Kosten für einen Umzug, infolge eines Versicherungsfalls als mitversicherte Kosten (z. B. Transportkosten).

Außenversicherung

Im Rahmen einer Außenversicherung ist der Hausrat auch versichert, wenn dieser auf Reisen mitgeführt wird. Der Hausrat ist so beispielsweise auch bei einem Einbruch im Hotelzimmer oder bei einem Brand im Ferienhaus geschützt. Voraussetzung für eine Entschädigung durch die Außenversicherung ist, dass sich der Hausrat höchstens drei Monate lang nicht im Haushalt befindet und er entweder dem Versicherungsnehmer gehört oder jemandem, der mit diesem in häuslicher Gemeinschaft lebt.

Nutzwärmeschaden

Unter Nutzwärmeschäden versteht man, wenn Brandschäden an versicherten Sachen entstehen, die bewusst der Wärme zur Bearbeitung oder sonstigen Zwecken ausgesetzt wurden (z. B. Ofen, Mikrowelle, Bügeleisen).

Rückstauschäden

Unter Rückstau versteht man durch Hochwasser oder Verstopfung der Kanalisation in den Keller gelangendes Abwasser. In modernen Häusern wird dem Rückstaurisiko durch den Einbau eines Rückschlagventils begegnet. Ist ein solches Ventil eingebaut, kann man sich bei einigen Hausrattarifen auch gegen die Folgen eines Rückstaus versichern.

Verpuffungsschäden

Verpuffung ist die Umsetzung von Gasen, Dämpfen und Stäuben mit nur geringer Geschwindigkeit und Durchsetzung.

Diebstahl aus Kfz

Unter dem Leistungseinschluss Diebstahl aus Kfz versteht man die Mitversicherung versicherter Sachen gegen Diebstahl aus einem Kraftfahrtzeug. Dieser Einschluss gilt für Wertsachen sowie technische Geräte wie z. B. Handys, Notebooks und Navigationsgeräte.

Sachen in gewerblich genutzten Räumen

Dieser Leistungseinschluss beinhaltet die Mitversicherung von gewerblich genutzten Räumen und den darin befindlichen gewerblich genutzten Sachen.

Wertsachen

Unter den Begriff Wertsachen fallen üblicherweise: Bargeld, Chipkarten, Urkunden (einschließlich Sparbüchern und Wertpapieren), Schmucksachen, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Münzen, Medaillen sowie Sachen aus Edelmetallen (Gold und Platin), Pelze, handgeknüpfte Teppiche, Gobelins, Kunstgegenstände und Antiquitäten (älter als 100 Jahre).

Ausschlüsse

Ausschluss Krieg

Die Versicherung erstreckt sich ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen nicht auf Schäden durch Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, Bürgerkrieg, Revolution, Rebellion oder Aufstand.

Ausschluss Innere Unruhen

Die Versicherung erstreckt sich ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen nicht auf Schäden durch innere Unruhen.

Ausschluss Kernenergie

Die Versicherung erstreckt sich ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen nicht auf Schäden durch Kernenergie, nukleare Strahlung oder radioaktive Substanzen.