Gut geschützt: Mit der richtigen Unfallversicherung gegen alle Risiken abgesichert
Risiken minimieren, Leben maximieren: Warum eine Unfallversicherung sinnvoll ist
Jedes Jahr gibt es etwa 9,3 Millionen Unfälle in Deutschland. Aber sollten Sie deshalb eine private Unfallversicherung abschließen?
Wichtig:
In mehr als 90 Prozent aller Fälle werden Menschen durch eine Krankheit berufsunfähig, nicht nach einem Unfall. Und bei Folgen einer Krankheit hilft die Unfallversicherung nicht. Aber 94 % aller Unfälle passieren in der Freizeit. Das bedeutet ein Schutz z. B. durch die Berufsgenossenschaft ist nicht vorhanden.
Die Unfallversicherung ist ein wichtiger Versicherungsschutz für ältere Personen mit hohem Unfallrisiko oder einer Tätigkeit, in der es auf wenige, aber essentielle Fähigkeiten (Ärzte, u. a. Chirurg oder Zahnarzt usw.), ankommt. Oder andere Spezialberufe.
Was ist für Versicherungen ein Unfall?
Die Versicherungen definieren einen Unfall wie folgt:
- Ein Unfall liegt vor, wenn der Versicherte durch ein plötzlich von außen auf seinen Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet.
- "Plötzlich" heißt, dass das Ereignis innerhalb eines relativ kurzen Zeitraumes eingetreten sein muss. Gesundheitsschädigungen durch z.B. Dauerbelastungen im Sport stellen keinen Unfall dar. Bei z. B. Profisportlern kommen hier Spezialpolicen zum Einsatz. Krankhafte Störungen infolge psychischer Reaktionen (Ärger, Aufregung, Schock) sind ebenfalls nicht versichert.
- "Von außen auf den Körper einwirkend" bedeutet, dass Kräfte erforderlich sind, die auf den Körper wirken, zum Beispiel Zusammenstöße im Straßenverkehr oder Verletzungen durch herabstürzende Gegenstände.
- "Unfreiwilligkeit" bedeutet, dass der Unfall nicht selbst herbeigeführt wurde. Ein Freitod oder eine Selbstverstümmelung fallen nicht unter den Versicherungsschutz.
- Wer grob fahrlässig gehandelt hat, ist aber versichert.
- Schäden an Gliedmaßen oder der Wirbelsäule nach hoher Kraftanstrengung gelten auch als Unfall. Voraussetzung ist, dass dadurch ein Gelenk verrenkt oder Muskeln, Sehnen, Bänder oder Kapseln gezerrt oder verrissen werden. Normale Bewegungen des täglichen Lebens reichen nicht aus.
Die private Unfallversicherung umfasst alle Unfälle des täglichen Lebens – also sowohl in Ihrer Freizeit als auch während der Arbeit. Der Schutz gilt weltweit. 24 Stunden jeden Tag.
Wichtig ist eine private Unfallversicherung für Selbstständige, Personen ohne Beruf, Hausfrauen und Hausmänner z. B. in der Elternzeit, für ältere Personen mit einem hohen Unfallrisiko und Erwerbstätige mit Vorerkrankungen, die keine oder nur sehr erschwert eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen können.
Reguläre Arbeitnehmer sind für Arbeits- und Wegeunfälle und bei Berufskrankheiten über Ihren Arbeitgeber abgesichert. Das ist eine Pflichtversicherung, die der Arbeitgeber für Sie als Arbeitnehmer über die Berufsgenossenschaft abschließen muss und bezahlt. Eine private Unfallversicherung verbessert Ihren Schutz während der Arbeit nicht, wird aber additiv bezahlt. Die Leistungen schließen sich nicht aus.
Kinder und Jugendliche und Studenten haben im Kindergarten, in der Schule und der Universität ebenfalls Versicherungsschutz. Auch der Hin- und Rückweg ist versichert. Ebenfalls dazu zählen z. B. Lehrkrankenhäuser, Ausbildungsstätten.
Es besteht kein Versicherungsschutz in der Freizeit, im Haushalt, im Straßenverkehr und im Urlaub. Wer hier abgesichert sein möchte, soll sich bei uns über eine private Unfallversicherung beraten lassen.
Gerichte und Urteile
Für Bemessung der Minderung der Erwerbsfähigkeit ist verbliebenes Leistungsvermögen im Hinblick auf gesamten Arbeitsmarkt und nicht auf zuletzt ausgeübten Beruf entscheidend.
Für die Bemessung der Minderung der Erwerbsfähigkeit nach einem Unfall ist das durch die Beeinträchtigung verbleibende körperliche und geistige Leistungsvermögen auf dem gesamten Gebiet des Erwerbslebens entscheidend. Auf den bisherigen Beruf oder die zuletzt ausgeübte berufliche Tätigkeit kommt es nicht an. Dies geht aus einer Entscheidung des Sozialgerichts Karlsruhe hervor Urteil hierzu:
Sozialgericht Karlsruhe, Urteil vom 17.10.2019
– S 1 U 1297/19 –
In welcher Höhe sollte eine Unfallversicherung abgeschlossen werden?
Die gängige Faustformel für die Ermittlung einer ausreichenden Invaliditätsgrundsumme orientiert sich bei Berufstätigen nach Alter und Einkommen, Beruf und ggf. potenzieller Karriereentwicklung:
30 Jahre = sechsfaches Bruttojahreseinkommen incl. Betrachtung der zukünftigen Gehaltsstruktur
40 Jahre = fünffaches Bruttojahreseinkommen inkl. Betrachtung der zukünftigen Gehaltsstruktur
50 Jahre = vierfaches Bruttojahreseinkommen inkl. Gehaltsentwicklung bis zur Rente mit 67 Jahren.
Sie können sich jederzeit mit Fragen an uns wenden! Lassen Sie uns die Versicherer, Leistungen, Preise, Abschlussgebühren und laufende Kosten vergleichen. Wir sind gerne für Sie da!