Pflegezusatzversicherung:
Die beste Investition in Ihre Zukunft!
Pflegezusatzversicherung - eine sinnvolle Absicherung fürs Alter?
Pflege ist teuer – ambulant zu Hause, aber auch im Pflegeheim übernehmen die gesetzlichen Pflegekassen meist nur einen Teil der Kosten. Eine private Zusatzversicherung soll hier einspringen. Wer das überlegt, sollte aber genau darauf achten, worauf er sich langfristig einlässt.
Das Wichtigste:
- Wie hoch der finanzielle Bedarf im Alter sein wird, lässt sich schwer vorhersagen. Für jüngere Menschen bis etwa 50 Jahre empfiehlt sich daher meist noch keine Pflegezusatzversicherung. Kinder, Jobwechsel, Heirat, Scheidung: Zu viel kann noch passieren.
- Die Preisunterschiede bei den Produkten. Ein Vergleich lohnt sich mit uns immer.
- Die Verträge bestehen ein Leben lang. Die Beiträge können dabei regelmäßig ansteigen.
- Staatlich geförderte Verträge haben regelmäßig die schlechteren Vertragsbedingungen. Dafür können die Versicherer hier aber niemanden z.B. wegen seiner Vorerkrankungen ablehnen.
Pflegerisiko und Kosten werden steigen
Eines ist sicher: Zukünftig wird die Zahl der Pflegebedürftigen kontinuierlich ansteigen. Schon heute beziehen rund 4,98 Millionen Menschen in Deutschland Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung. Pflege trifft insbesondere die Ältesten. Frauen erhalten laut dem Bundesministerium für Gesundheit außerdem häufiger Leistungen, da sie eine höhere Lebenserwartung haben und im Alter häufiger alleinstehend sind. (Zur PDF vom BMG mit den Zahlen und Fakten der Pflegeversicherung, Stand: April 2022)
Der Großteil der pflegebedürftigen Menschen wird zu Hause versorgt (rund 80 Prozent). Davon werden wiederum rund 60 Prozent in der Regel allein durch ihre Angehörigen oder Laien gepflegt. Hierbei fallen dann keine Kosten für professionelle Pflege an (die genannten Zahlen stammen vom statistischen Bundesamt).
Der gesetzliche Versicherungsschutz
Die gesetzliche Pflegeversicherung übernimmt einen Teil der Kosten, wenn ein Pflegefall eintritt. Entscheidend für die Einstufung in einen der Pflegegrade ist, wie stark Selbstständigkeit und Fähigkeiten eingeschränkt sind. Danach bestimmt sich, wie viel Unterstützung durch Pflege notwendig ist und wie viel die gesetzliche Pflegeversicherung bezahlt. Solche Pflegegrade gibt es in den Stufen eins bis fünf.
Die Pflegegrade
Abhängig von der Pflegesituation zahlen die gesetzlichen und privaten Kassen festgelegte monatliche Summen:
Pflege durch Angehörige / Laien zu Hause | professionelle Pflege zu Hause | vollstationäre Pflege im Heim | |
---|---|---|---|
Pflegegrad 1 | 0 Euro* | 0 Euro* | 0 Euro* |
Pflegegrad 2 | 316 Euro | 724 Euro | 770 Euro |
Pflegegrad 3 | 545 Euro | 1363 Euro | 1262 Euro |
Pflegegrad 4 | 728 Euro | 1693 Euro | 1775 Euro |
Pflegegrad 5 | 901 Euro | 2095 Euro | 2405 Euro |
*Für Angebote zur Unterstützung im Alltag steht Pflegebedürftigen in allen Pflegegraden ein einheitlicher Betrag in Höhe von maximal 125 Euro zur Verfügung (Entlastungsbetrag).
Diese Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung decken nur einen Teil der Kosten ab. Liegen die tatsächlichen Pflegekosten darüber, müssen Pflegebedürftige diese aus eigener Tasche zahlen. Das Sozialamt hilft erst, wenn die Rente dafür nicht ausreicht und ein eventuelles Vermögen aufgebraucht ist. Der Ehepartner und eventuell die Kinder müssen dann als Unterhaltspflichtige damit rechnen, dass das Sozialamt sich von ihnen wiederum Geld zurückholt - zumindest, wenn Sie ein entsprechend hohes Einkommen oder Vermögen haben.
Mit welchen Kosten ist zu rechnen?
Schätzungen zufolge liegt die Versorgungslücke je nach Pflegesituation durchschnittlich bei:
professionelle Pflege zu Hause | vollstationäre Pflege im Heim | |
---|---|---|
Pflegegrad 1 | 125 Euro | 1800 Euro |
Pflegegrad 2 | 500 Euro | 1800 Euro |
Pflegegrad 3 | 1100 Euro | 1800 Euro |
Pflegegrad 4 | 2200 Euro | 1800 Euro |
Pflegegrad 5 | 2200 Euro | 1800 Euro |
Quelle: Finanztest 02/2020, S. 82, ohne Kosten für Wohnen und Verpflegung
Auf welche Summen sollte man also bei einer Pflegezusatzversicherung achten?
Beachten und unterscheiden Sie, was Sie für stationäre Pflege und was Sie für ambulante Pflege zahlen müssten:
- In Pflegeheimen gibt es bei den Kosten keinen Unterschied mehr zwischen den Graden 2 bis 5. Die Heime berechnen einen einheitlichen Betrag für jeden Bewohner. Versicherungsprodukte sollten daher im stationären Bereich ab Pflegegrad 2 einen einheitlich hohen Betrag leisten. Der Eigenanteil wird vom Verband der Ersatzkassen (vdek) derzeit mit durchschnittlich 2.248 Euro ohne Zuschüsse nach Aufenthaltsdauer angegeben. In Pflegegrad 1 ist eine Heimunterbringung angesichts des geringen Pflegebedarfs und des hohen Kostenanteils der Ausnahmefall. Hilfreich ist es, bei in Frage kommenden Pflegeheimen anzufragen, wie hoch die Kosten dort derzeit ausfallen. Auf den Seiten www.pflege-navigator.de und www.pflegelotse.de können Sie Einrichtungen an Ihrem Wohnort suchen und die stationären Eigenanteile einsehen. Wichtig: Beachten Sie, dass diese Kosten in den kommenden Jahren steigen können!
- Die Höhe der Kosten für die Pflege durch ambulante Pflegedienste fällt je nach Höhe des Pflegegrades unterschiedlich hoch aus. Auch regional bestehen Unterschiede. Die wenigsten Pflegebedürftigen werden angesichts des hohen Pflegebedarfs in Pflegegrad 4 oder 5 ambulant versorgt werden können. Also in der ambulanten Betreuung immer darauf achten, dass die Versicherung, insbesondere in den Pflegegraden 1 bis 3, jeweils ausreichende Summen deckt.
Wer soll eine Pflegezusatzversicherung abschließen?
Wie hoch der finanzielle Bedarf für eine eventuelle Zusatzversicherung ist, hängt meist von mehreren Faktoren unserer Mandanten ab:
- Wie hoch fallen die Pflegekosten aus? Bedeutet: Welche Form der Betreuung werden Sie bevorzugen, mit welchem Pflegegrad rechnet man?
- Wie ist die eigene finanzielle Situation im Alter? Welche Rente haben Sie, haben Sie Vermögen? Können Angehörige Sie finanziell unterstützen?
- Entscheidend ist aber auch, wie viel Unterstützung Sie von Angehörigen in der Pflege selbst bekommen werden. Übernehmen diese die Pflege beispielsweise ganz oder zumindest in Teilen, werden die Aufwände für Pflegedienste geringer.
Überlegen Sie, ob im Pflegefall auch andere Mittel zur Verfügung stehen. Eine Immobilie könnten Sie beispielsweise vermieten. Die zusätzlichen Einnahmen würden helfen, Kosten einer stationären Unterbringung zu decken. Ein Teilverkauf ist auch eine relativ neue Lösung, die wir aber nicht unterstützen und klar davon abraten. Vermögen können Sie in der Regel am Lebensende verbrauchen.
Die Einnahmen aus einer Zusatzversicherung können Sie für Kosten einer stationären Unterbringung oder eines ambulanten Pflegedienstes verwenden. Beachten muss man aber auch, dass man die Beiträge zu einer in der Regel lebenslangen Versicherung zahlen müssen. Und vergessen Sie nicht, dass die Beiträge für eine derartige Versicherung zukünftig auch steigen werden.
Die privaten Absicherungsmöglichkeiten
Mit Pflegetagegeld-, Pflegekosten- und Pflegerentenversicherungen gibt es drei verschiedene Produkte, die sehr unterschiedliche Leistungen vorsehen, wie wir einzeln vorstellen. Für Laien können die Tarife schwierig zu unterscheiden sein. Besonders wichtig ist darum unabhängige Beratung durch uns als freie Makler. Tests von Pflegeversicherungen und deren Tarifen finden Sie auch bei der Stiftung Warentest.
Pflegetagegeld
Am häufigsten werden Pflegetagegeldversicherungen gewählt. Dabei erhält der Versicherte ein vereinbartes Tagegeld im Pflegefall. Den vollen Tagessatz zahlen die meisten Versicherer erst im Pflegegrad 5, einige bereits in Grad 4. In den niedrigeren Pflegegraden wird der Tagessatz dann nur anteilig gezahlt. Es gibt auch Tarife ohne Leistungsanspruch bei ambulanter Pflege. Dies ist nicht zu empfehlen. Der Löwenanteil der Pflege entfällt auf die Pflege zu Hause.
Aufgrund des einheitlichen Eigenanteils im Pflegeheim in den Graden 2 bis 5 sollte das Tagegeld hier gleich hoch gewählt werden. Die meisten Menschen sind in den niedrigen Pflegegraden 1 bis 3 eingestuft und bleiben darin die längste Zeit.
In der Pflegetagegeldversicherung spielt es keine Rolle, wie die Pflege organisiert wird. Das Pflegetagegeld steht Ihnen zur freien Verfügung, egal ob Sie im Heim, von professionellen Pflegediensten oder von Angehörigen gepflegt werden. Auch ist es möglich, mit dem Pflegetagegeld Hilfeleistungen zu bezahlen, die nicht zur Pflege gehören, beispielsweise das Erledigen von Einkäufen oder die Begleitung bei Spaziergängen.
Tritt der Pflegefall ein, sollte vereinbart sein, dass kein Beitrag mehr zu zahlen ist (Beitragsbefreiung). Wichtig ist generell, wie der Leistungsfall definiert ist, also wann die Versicherung zahlt. Es sollten Verträge gewählt werden, bei denen es ausreicht, dass die gesetzliche Pflegeversicherung die Pflegebedürftigkeit festgestellt hat.
Die Preisunterschiede der Verträge sind hoch. Ein Vertrag mit einem Tagegeld von beispielsweise 50 Euro in Pflegegrad 5 und gleich hohen Leistungen bei stationärer Pflege in den Graden 2 bis 5 kostete für 50-Jährige im Jahr 2021 zwischen 60 Euro und 140 Euro monatlich. Stellen Sie daher unbedingt mit uns einen Preisvergleich an. Die Beiträge müssen aber im Laufe der Zeit aufgrund steigender Ausgaben angehoben werden.
Angesichts der prognostizierten deutlichen Steigerung der Pflegekosten sollte eine Anpassung des vereinbarten Pflegetagegeldes ohne erneute Gesundheitsprüfung vorgenommen werden können (Dynamisierung). Hierbei ist jedoch zu beachten, dass die Anpassungen ab einem höheren Alter zu verhältnismäßig hohen Beiträgen führen, so dass sie dann besser gestoppt werden. Hier helfen wir unseren Mandanten mit Rat und Tat, damit die Beiträge nicht überproportional steigen.
Pflegekostenversicherung
Der Versicherer zahlt in einem solchen Tarif nur nachgewiesene Pflegekosten. Dabei werden häufig nur Kosten übernommen, die im Katalog der gesetzlichen Pflegeversicherung aufgeführt sind. Voraussetzung ist, dass Sie die gesetzliche Pflegeversicherung in Anspruch nehmen und diese gezahlt hat. Dann übernimmt der Versicherer Ihren Eigenanteil, der noch aussteht, teilweise oder ganz.
Es geht bei diesen Versicherungen tatsächlich meist nur um Kosten für die Pflege. Kosten für Unterkunft und die Verpflegung im Heim werden dagegen nur von einigen Versicherern übernommen. Häufig wird in Grad 1 nichts gezahlt. Eine Beitragsbefreiung ist meist nicht vorgesehen.
Zu unterscheiden sind zwei Tarifarten:
- Es wird ein bestimmter - bei Vertragsabschluss vereinbarter - Prozentsatz der Restkosten übernommen. Liegt der vereinbarte Satz unter 100 Prozent, müssen Sie einen Teil der Pflegekosten trotz Versicherung noch selbst bezahlen.
- Andere übernehmen die Restkosten bis zu einer festgelegten Höchstgrenze. Die Produkte sind als Laie schwer miteinander zu vergleichen. Die Beiträge für 50-jährige lagen im Jahr 2021 in der Spanne von 7 bis 108 Euro im Monat. Geringere Beiträge bedeuten aber meist auch geringere Leistungen. Wie viel Sie in einem Pflegefall an Leistungen bekommen, kann sich deutlich zwischen den Tarifen unterscheiden. Hier helfen wir Ihnen sachkundig weiter.
Pflegerentenversicherung
Die Pflegerentenversicherung zahlt eine vereinbarte Pflegerente, die durch die Überschussbeteiligung möglicherweise noch aufgestockt wird. Die Anbieter richten sich häufig nach der Einstufung der sozialen Pflegeversicherung. Andere definieren den Leistungsfall nach einer eigenen Systematik.
Eine solche Pflegerente ist in der Regel beitragsstabil: Sowohl der Beitrag als auch der Leistungsumfang werden bei Vertragsbeginn festgeschrieben. Etwas anderes gilt nur, wenn eine Dynamik der Leistung vereinbart wird. Planen Sie über längere Zeiträume mit der Versicherung, zum Beispiel über 20 oder mehr Jahre ist dies sinnvoll, denn beachten Sie bei der Wahl der Rentenhöhe die zu erwartende Inflation!
Die Pflegerente steht zur freien Verfügung. Im Vergleich zu den anderen Pflegezusatzversicherungen liegt der Beitrag in der Pflegerentenversicherung deutlich höher, etwa zwei- bis dreimal so hoch.
Die Höhe der Rentenzahlung variiert je nach Grad der Pflegebedürftigkeit. Die volle Pflegerente erhält der Versicherte in der Regel erst ab Pflegegrad 4 oder 5. In den niedrigeren Pflegegraden wird die Pflegerente nur anteilig oder gar nicht gezahlt.
Bei Pflegebedürftigkeit ist der Versicherte von der Beitragszahlung befreit.
Ein Vorteil in der Pflegerentenversicherung ist, dass die Beitragszahlung bei finanziellen Engpässen ausgesetzt werden kann. Dies ist jedoch mit finanziellen Einbußen verbunden. Die Rentenversicherung kann durch Kündigung beendet werden, ohne dass sämtliche Einzahlungen verloren gehen, wie dies dagegen bei einer Tagegeld- oder Pflegekostenversicherung der Fall ist.