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Die ultimative Sicherheit für Ihr Eigenheim - Gebäudeversicherung im Detail erklärt

Vorbeugen ist besser als heilen

Warum eine Gebäudeversicherung die beste Vorsorge ist

Die eigene Immobilie, egal ob selbst genutzt oder vermietet, sollte mindestens gegen die Standardgefahren Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel abgesichert werden. Wenn als Beispiel ein Brand das Gebäude beschädigt, wird das Gebäude nicht mehr bewohnbar und durch die z. B. ausfallenden Mieteinnahmen oder die Kosten für eine anderweitige Unterbringung bis zur Wiederherstellung des bewohnbaren Zustands kann auch die Existenz des Eigentümers in Schieflage geraten.

Zu den allgemeinen Gefahren können optional die erweiterten Elementargefahren versichert werden.

Für die Berechnung der privaten Gebäudeversicherung müssen folgende Angaben berücksichtigt werden:

In der Regel wird im Schadensfall der ortsübliche Neubauwert des Gebäudes ersetzt. Ist die Versicherungssumme jedoch zu niedrig angesetzt, besteht die Gefahr einer Unterversicherung. In diesem Fall übernimmt die Versicherung den entstandenen Schaden und Kosten nur anteilig. Für den Rest muss der Eigentümer mit seinem Privatvermögen aufkommen.

Wichtige Begriffe

Bauartklassen

Entscheidend zur Risikobeurteilung der Feuergefahr sind die sogenannten Bauartklassen und Fertighausgruppen. Diese beziehen sich auf die Bausubstanz also Beschaffenheit der Außenwände und der Dacheindeckung. Die Bewertung der Bauteile erfolgt aufgrund ihrer Feuerwiderstandsdauer und der Brennbarkeit ihrer Baustoffe.

Bauartklassen Gebäude

BauartklasseAußenwändeDacheindeckung
IMassiv: Mauerwerk, BetonHart: z.B. Ziegel, Schiefer, Betonplatten,Metall, gesandete Dachpappe
IIStahl- oder Holzfachwerk mit Stein- und Glasfüllung; Stahl- oder Stahlbetonkonstruktion mit Wandplattenverkleidung aus nicht brennbaren Material (z.B. Profilblech, Asbestzement; kein Kunststoff)Hart
IIIHolz, Holzfachwerk mit Lehmfüllung, Holzkonstruktion mit Verkleidung jeglicher Art, Stahl- oder Stahlbetonkonstruktion mit Wandplattenverkleidung aus Holz oder Kunststoff, Gebäude mit einer oder mehreren offenen SeitenHart
IVWie Klasse I oder IIWeich: z.B. vollständig oder teilweise Eindeckung mit Holz, Ried, Schilf, Stroh
VWie Klasse IIIWeich

 

Bauartklassen Fertighäuser

BauartklasseAußenwändeDacheindeckung
IIn allen Teilen, einschließlich der tragenden Konstruktionen, aus feuerbeständigen Bauteilen (massiv)Hart (siehe oben)
IIFundament massiv, tragende Konstruktionen aus Stahl, Holz, Leichtbauteilen oder dergleichen, außen mit feuerhemmenden Bausteilen bzw. nicht brennbaren Baustoffen verkleidet (z.B. Putz, Klinkersteine, Gipsplatten, Asbestzement, Profilblech, kein Kunststoff)Hart
IIIWie Fertighausgruppe II, jedoch ohne feuerhemmende Ummantelung bzw. VerkleidungHart

 

Baupreisindex

Der Baupreisindex spiegelt die Entwicklung der Preise für den Neubau und die Instandhaltung von Bauwerken wider. Der Baupreisindex wird vom statistischen Bundesamt herausgegeben. In der Versicherungswirtschaft wird dieser Index zur Neubauwerteermittlung und Beitragsberechnung für die Versicherung von Wohngebäuden in der gleitenden Neuwertversicherung herangezogen.

Elementarschäden

Elementarschäden sind Schäden, die durch Naturgewalten hervorgerufen werden. Aufgrund eines in den letzten Jahren deutlich angestiegenen Versicherungsbedarfs, wurde die Möglichkeit der Versicherung von Elementarschäden deutlich erweitert. Seit Jahrzehnten gehört die Sturmversicherung in Verbindung mit Hagel zur Standarddeckung im privaten und gewerblichen Bereich. Heute wird bei vielen Versicherungen die sogenannte „erweiterte Elementarschadendeckung“ angeboten. Hierzu zählen insbesondere die Versicherung von Schäden durch Erdbeben, Erdsenkung, Überschwemmung, Rückstau, Schneedruck und Lawinen.

Gebäudetechnik-Pauschalversicherung

Erst durch eine Vielzahl von technischen Anlagen wird die gewerbliche Immobilie nutzbar gemacht. Fallen diese Einrichtungen aus, wird eine Gebäudetechnik-Pauschalversicherung benötigt. Versichert sind zum Beispiel Heizungsanlagen, Klimaanlagen, Gas-, Elektro- und Fernsprechanlagen (ohne Endgeräte), Klingelanlagen, Aufzüge, Tür- und Toranlagen, Raumbelüftungsanlagen, Antennenanlagen, Alarmanlagen, Gebäudeleittechnik, Müllbeseitigungsanlagen

Glasversicherung

Fensterscheiben sind grundsätzlich über die Gebäudeversicherung abgesichert. Jedoch muss nicht unbedingt ein Hagelschauer für die kaputte Scheibe verantwortlich sein. Daher kann es ratsam sein, eine zusätzliche Glasversicherung abzuschließen. Die Glasversicherung ersetzt unter anderem zerbrochene Glas- und Kunststoffscheiben, Glasbausteine und Lichtkuppeln des Gebäudes sowie Scheiben von Sonnenkollektoren. Oberflächliche Beschädigungen, Kratzer oder Muschelausbrüche ersetzt eine Glasversicherung nicht.

Gleitender Neuwertfaktor

Der gleitende Neuwertfaktor gibt an, um welchen Faktor ein Gebäudeneubau heute teurer wäre als im Jahr 1914.

Gleitende Neuwertversicherung

Hierbei handelt es sich um eine gängige Versicherungsform in der Wohngebäudeversicherung. Ziel ist die Vermeidung einer möglichen Unterversicherung durch ständige Änderung (Erhöhung) der Baukosten. Die Basissumme ist immer die Versicherungssumme 1914.

Mehrkosten auf Grund behördlicher Auflagen

Sind seit Abschluss der Wohngebäudeversicherung bis zum Eintritt des Schadens Gesetze erlassen worden, die Mehrkosten beim Wiedererrichten des Objektes verursachen, so sind diese mitversichert, meist jedoch in ihrer Höhe begrenzt. Mehrkosten durch behördliche Auflagen können entstehen, weil z. B. an dieser Stelle, in dieser Art und Weise oder mit diesen Materialien etc. kein Bauvorhaben mehr durchgeführt werden darf. Die Mehrkosten durch behördliche Auflagen gehören somit zu den Auflagen, die zwar weder der Versicherte noch der Versicherer zu verantworten haben. Dennoch ist es im Versicherungsverhältnis zwischen den beiden Parteien meistens so geregelt, dass der Versicherer diese Mehrkosten übernimmt, die dann anfallen, wenn die versicherte Immobilie beispielsweise nach einem Brand wieder neu aufgebaut werden muss.

Mehrkosten infolge Preissteigerung

Ersetzt werden die notwendigen Mehrkosten infolge Preissteigerungen zwischen dem Eintritt des Versicherungsfalles und der Wiederherstellung. Darunter fallen z. B. steigende Baukosten oder Preissteigerungen bei Verzögerungen durch Behörden. Wohingegen steigende Grundstückspreise nicht dazuzählen. Veranlasst der Versicherungsnehmer nicht unverzüglich die Wiederherstellung, sind die Mehrkosten nur in dem Umfang zu ersetzen, in dem sie auch bei unverzüglicher Wiederherstellung entstanden wären.

Mietverlustversicherung

Die Absicherung von Mietverlust aufgrund eines einzutretenden Versicherungsfalles ist sinnvoll um entgangene Miete einschließlich der fortlaufenden Nebenkosten, bis zum Zeitpunkt der Fertigstellung (Haftzeit) des Objektes abzusichern. Hierbei stellt die Haftzeit (in der Regel mind. 12 Monate) die maximale Dauer an in welcher der Versicherer haftet.

Unterversicherung

Es besteht eine Unterversicherung, wenn der Wert des versicherten Objekts, die vereinbarte Deckungssumme im Versicherungsvertrag übersteigt. Das kann zum einen dadurch entstehen, dass von vornherein ein zu niedriger Betrag festgesetzt wurde. Zum anderen kommt es häufig vor, dass der Wert des Gewerbegebäudes im Laufe der Zeit ansteigt. Den tatsächlichen Umfang des Problems einer Unterversicherung, findet der Versicherte meist erst im konkreten Schadensfall heraus.

Wert 1914 oder auch Gebäudeversicherungswert 1914:

Der Wert 1914 oder auch Gebäudeversicherungswert 1914, verkürzt auch 1914er Wert genannt, ist ein fiktiver Rechenwert. Mit Hilfe dieses Wertes wird bei der Wohngebäudeversicherung eine einheitliche Basis zur Berechnung des Gebäudeneuwertes und damit auch der Versicherungsprämien geschaffen. Von diesem fiktiven Gebäudeversicherungswert 1914 gelangt man über den Baupreisindex schließlich zum heutigen Neubauwert des versicherten Gebäudes. Der Baupreisindex soll sicherstellen, dass durch die Wertsteigerung der Immobilie im Laufe der Zeit keine Unterversicherung des Gebäudes entsteht. Es handelt sich also um eine Anpassung aufgrund von Wertsteigerung.

Der Gebäudeversicherungswert 1914 berechnet sich wie folgt:

Neubauwert in Euro dividiert durch den Baupreisindex

Der Grund, weshalb man ausgerechnet das Jahr 1914 als Basis nimmt, ist, dass dieses das letzte Jahr war, in dem die Baupreise „stabil“ (aussagekräftig) waren und nicht besonderen (Bau-) Preissteigerungen, wie z. B. durch den Ersten Weltkrieg (ab 1914), unterworfen waren.

Wertermittlungsbogen

Die Wertermittlung dient zur tatsächlichen Wertfeststellung. Sie ist ein Rechenverfahren in dem verschiedenen Dinge berücksichtigt werden. Unser Wertermittlungsbogen unterstützt immer bei der Feststellung des Gebäudewertes.

ZÜRS-Zonen

ZÜRS ist ein Zonierungssystem, das eine präzise Einstufung aller Flächen in Deutschland hinsichtlich ihrer Gefährdung durch Hochwasser und Überschwemmung ermöglicht. Entwickelt wurde ZÜRS vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (kurz: GDV). Die Abkürzung ZÜRS steht für Zonierungssystem für Überschwemmung, Rückstau und Starkregen. Die Zoneneinteilung von ZÜRS wird nur für die Festlegung des Überschwemmungsrisikos eingesetzt.  Deutschlandweit werden die Gefahren durch Rückstau und Starkregen einheitlich bewertet.

In der erweiterten Elementarschadenversicherung ist es grundsätzlich möglich, ein Gebäude gegen Überschwemmung zu versichern.

In der Vergangenheit führte dies dazu, dass gerade in besonders gefährdeten Gebieten eine Absicherung nicht möglich war. Ursache dafür war, dass den Versicherern keine hinreichenden Informationen über die genaue Gefährdungssituation vorlagen. Eine Einschätzung des Kumulrisikos war für die Anbieter nicht möglich.

Um zukünftig das Überschwemmungsrisiko einzelner Gewässer risikogerecht kalkulieren zu können, wurde im Jahr 2001 das System ZÜRS entwickelt. Das System legt seither Gefährdungsklassen fest, die das Hochwasserrisiko hinsichtlich der Häufigkeit wiederkehrender Schadensereignisse auf Jahresbasis darstellen.

ZÜRS kennt dabei folgende Gefährdungsklassen (GK):

GK 1: nach gegenwärtiger Datenlage nicht von Hochwasser größerer Gewässer betroffen.

GK 2: Hochwasser seltener als einmal in 100 Jahren (HQ100), insbesondere Flächen, die bei einem sogenannten „extremen Hochwasser“ („HQ extrem) ebenfalls überflutet sein können.

GK 3: einmal in 10 bis 100 Jahren und

GK 4: Hochwasser mindestens einmal in 10 Jahren (HQ10).