Vorsicht ist besser als Nachsicht:
Die private Haftpflichtversicherung als präventive Maßnahme
Wie eine private Haftpflichtversicherung Sie vor finanziellen Risiken schützt
Eine private Haftpflichtversicherung schützt Sie und Ihre Familie gegen Schäden und Schadensersatzforderungen Dritter, wenn diese durch ein Fehlverhalten der versicherten Person verursacht werden. Die Versicherung deckt Schäden an Personen, Sachen oder Vermögen ab, die durch die versicherte Person verursacht wurden.
Mögliche Szenarien für die Notwendigkeit einer privaten Haftpflichtversicherung
Personenschäden
Wenn eine Person durch ein Fehlverhalten der versicherten Person verletzt wird, beispielsweise durch einen Unfall oder eine Fahrlässigkeit, kann dies zu Schadensersatzforderungen führen. Die private Haftpflichtversicherung übernimmt in diesem Fall die Kosten für den Schadensersatz.
Sachschäden
Wenn Sachen, die sich im Eigentum Dritter befinden, durch ein Fehlverhalten der versicherten Person beschädigt oder zerstört werden, kann dies ebenfalls zu Schadensersatzforderungen führen. Auch in diesem Fall übernimmt die private Haftpflichtversicherung die Kosten für den Schadensersatz.
Vermögensschäden
Wenn ein Fehlverhalten der versicherten Person dazu führt, dass Dritte einen finanziellen Schaden erleiden, beispielsweise durch eine Falschaussage oder eine unzureichende Beratung, kann dies ebenfalls zu Schadensersatzforderungen führen. Auch in diesem Fall übernimmt die private Haftpflichtversicherung die Kosten für den Schadensersatz.
Die private Haftpflichtversicherung ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber dennoch absolut empfehlenswert, um finanzielle Risiken abzudecken, die durch Schadensersatzforderungen Dritter entstehen können. Die Versicherung deckt auch Schäden ab, die durch Kinder oder Haustiere verursacht wurden, sofern diese im Versicherungsvertrag mit eingeschlossen sind.
Wann ist es ratsam, eine private Haftpflichtversicherung abzuschließen?
- Wenn Sie in irgendeiner Form am Straßenverkehr teilnehmen, sei es als Radfahrer, mit dem E-Bike, einem Elektroroller oder als Skateboarder. Bei S-Pedelecs, Motorrollern, Motorrädern und dem Auto (also allen Fahrzeugen mit Zulassung) ist in Deutschland eine eigene Haftpflichtversicherung Pflicht.
- wenn Sie – nach Abschluss von Ausbildung oder Studium – nicht mehr über Ihre Eltern mitversichert sind.
- wenn Sie eine Immobilie als Eigentümer oder Mieter bewohnen.
- wenn Sie verheiratet sind; gern können wir hier für Sie auch Ihre bisherigen Verträge prüfen und bestehende Policen anpassen, um unnötige Ausgaben und Probleme durch Doppelversicherungen zu vermeiden.
- wenn Sie minderjährige Kinder haben (dies gilt auch für Geschiedene und Alleinerziehende)
- wenn Sie Sport treiben – je riskanter, desto eher (z. B. Basejumping, Bungee-Jumping, Tauchen, Rennfahrten)
- auf Urlaubsreisen
Wie verhält es sich bei Jugendlichen oder jungen Erwachsenen?
Grundsätzlich sind Minderjährige bei ihren Eltern mitversichert. Dies gilt allerdings nur, wenn Sie als Eltern eine private Haftpflichtversicherung für die ganze Familie abgeschlossen haben. Auch wenn Ihr Kind nach Schulabschluss und/oder Volljährigkeit als junger Erwachsener eine Ausbildung, ein Studium oder ein freiwilliges Jahr beginnt oder bei Arbeitslosigkeit bleibt die Familienabsicherung bestehen.
Das gilt allerdings nur bis zur Vollendung der ersten Ausbildung bzw. des ersten Studiums. Danach sollte man als junger Mensch seine eigene Versicherung haben. Gerne prüfen wir gemeinsam mit Ihnen und Ihren Kindern, welche Versicherung für Ihre individuelle Situation die beste ist. Kompetent. Unabhängig. Fair.
Was leistet eine private Haftpflichtversicherung?
Die private Haftpflichtversicherung springt für Sie und Ihre Familie (Ehepartner und Kinder) ein, falls Sie schuldhaft (aber ohne Vorsatz oder Absicht) einen Personen-, Sach- oder Vermögensschäden verursachen.
- Prüfung der Rechtslage
- Abwehr unberechtigter Ansprüche von Dritten
- Befriedung berechtigter Ansprüche von Dritten
- Übernahme der Kosten bis zur Höhe der Deckungssumme
- Haftpflichtschutz für die ganze Familie
Wer genießt Versicherungsschutz?
Jeder der in der Police genannt ist. Sie haben kleine Kinder? Bis zum Alter von sieben Jahren bleibt ein Geschädigter auf seinen Kosten sitzen – es sei denn, Sie hätten Ihre Aufsichtspflicht verletzt. Das können Sie durch einen Zusatzbaustein abdecken – maximaler Schutz bei minimalem Mehraufwand. Sprechen Sie uns gerne darauf an.
Wann leistet eine private Haftpflichtversicherung nicht?
- Bei Verletzungen, die man sich selbst zufügt. Hierzu zählen auch versehentliche Verletzungen, z. B. bei der Gartenarbeit oder beim Grillen. Diese Risiken können Sie aber leicht mit einer privaten Unfallversicherung abdecken.
- bei Vorsatz
- bei Schäden aus strafbaren Handlungen oder Vergehen
- bei Geldstrafen
- bei Schäden aus vertraglichen Pflichtverletzungen
- bei Schäden, die durch die Fahrzeug-Pflichtversicherung abgedeckt sind
- bei Schäden durch Pferde oder Hunde
Hinweis:
Wenn Sie sich als Tierhalter nicht sicher sind, welche Haftpflichtversicherung für Ihren Liebling sinnvoll ist, helfen wir Ihnen gerne weiter. Denn Luna, Balu und Kassiopeia zählen bei uns genau so viel wie Sie selbst.
Welche Zusatzbausteine bieten wir an
Das Leben ist kein Ponyhof. Geritten wird trotzdem. Und da kann schnell mal etwas passieren. Zum Glück ist die private Haftpflichtversicherung so flexibel wie Ihr Leben und deckt auch die folgenden „Klassiker“ ab:
- Schlüsselverlust (privat, beruflich, ehrenamtlich)
- Schäden durch Kinder unter sieben Jahren
- Schäden durch oder in Ausübung eines Ehrenamtes
- Schäden durch ausgeliehene Sachen
- Schäden durch gemietete Sachen
Wie hoch sollte die Versicherungssumme sein?
Wir wollen zwar aus einer Mücke keinen Elefanten machen, aber unsere Erfahrung zeigt, dass die Summen für Haftpflichtschäden in den letzten 30 Jahren durchschnittlich um 3-6 % Prozent gestiegen sind. Forderungen im achtstelligen Bereich sind heutzutage keine Seltenheit mehr. Deswegen empfehlen wir Ihnen eine Deckungssumme von mindestens 50 Millionen Euro. Bei den meisten Versicherungen liegen die aktuellen Deckungssummen sogar bei 60 Millionen Euro und mehr, was daran liegt, dass die gesetzliche Haftung unbegrenzt ist. Das kostet Sie nur minimal mehr und Sie können Jumbo getrost in den Porzellanladen mitnehmen.
Worauf sollte ich sonst noch achten?
- Ihr Vertrag sollte unter anderem die Regressansprüche von Sozialversicherungsträgern mit abdecken, da hier schnell hohe Kosten in solchen Auseinandersetzungen entstehen können.
- Auch beim Hausbau oder beim Renovieren können schnell Risiken entstehen, die eine private Haftpflichtversicherung nicht mehr abdeckt. Das können Sie einfach und unkompliziert durch weitere temporäre Versicherungen abdecken, die Ihnen einen individuellen Schutz exakt für Ihre jeweilige Situation bieten.
- Sie sind verheiratet? Glückwunsch! Dann greift für Sie die Familienversicherung. Sie sind nicht verheiratet? Dann müssen Sie lediglich darauf achten, dass Ihr Partner/Ihre Partnerin namentlich in der Police genannt wird. Ihre familiäre Situation ist hier nicht beschrieben? Dann fragen Sie uns!
- Sie sind begeisterter Basejumper, Kite-Surfer, Taucher oder Besitzer einer Drohne? Ihre Kinder lassen gern mal einen Drachen steigen? Damit Sie Ihr Hobby in vollen Zügen genießen können, achten wir darauf, dass Ihre Passion mitversichert ist. Gern prüfen wir für Sie, ob Sie mit Ihrer bisherigen Police bereits geschützt sind.
- Auch beim Hausbau oder beim Renovieren können schnell Risiken entstehen, die eine private Haftpflichtversicherung nicht mehr abdeckt. Das können Sie einfach und unkompliziert durch weitere temporäre Versicherungen abdecken, die Ihnen einen individuellen Schutz exakt für Ihre jeweilige Situation bieten. So können Sie sich ganz entspannt auf Ihr Projekt konzentrieren, während wir den optimalen Schutz für Sie ermitteln.
Zu Ihrer Information
Vor allem an eine einzige Versicherung gebundene Versicherungsvertreter raten gerne zu einer Bündelung von Versicherungen oder eine Bindung über mehrere Jahre an eine einzige Gesellschaft unter dem Gesichtspunkt von möglichen Rabatten und Preisnachlässen bei Ihren Prämien. Dies ist allerdings nicht bei jeder Gesellschaft sinnvoll, weshalb Sie vergleichen sollten. Gerne prüfen wir hier das Preis-/Leistungs-Verhältnis und sondieren für Sie unabhängig und diskret den besten Schutz. Und natürlich den besten Preis, inklusive der Einsparmöglichkeiten für Sie und Ihre Familie.
Auch wenn Sie an Ihrem bisherigen Versicherungsschutz nichts ändern möchten, betreuen wir gerne kostenfrei Ihre bestehenden Verträge für Sie weiter. So haben Sie immer einen kompetenten und unabhängigen Ansprechpartner an Ihrer Seite, der sich um Sie kümmert und Sie im Schadensfall begleitet. Fair. Transparent. Ehrlich.
Wird meine private Haftpflichtversicherung nach einem Schadenfall teurer?
Nein. Denn Ihr Versicherungsbeitrag richtet sich nicht nach dem von Ihnen verursachten Schaden, sondern nach der Gesamtschadenhöhe des Versicherers. Mehr zu regulierende Schäden bei der jeweiligen Versicherungsgesellschaft führen zu höheren Beiträgen, weswegen sich ein Vergleich immer lohnt.
Erhöht eine Versicherung die Beiträge, ohne, dass die Leistungen im Rahmen der Versicherung ebenfalls steigen, dann dürfen Sie kündigen. Diese Kündigung steht Ihnen aufgrund des außerordentlichen Kündigungsrechts zu. Allerdings gilt das außerordentliche Kündigungsrecht nicht, wenn vertragsmäßig zum Beispiel eine dynamische Anpassung vereinbart wurde. Bei einer Wohngebäudeversicherung könnte das zum Beispiel die sogenannte gleitende Neuwertversicherung sein, die als dynamische Anpassung regelmäßige Beitragserhöhungen nach sich zieht. Eine weitere Ausnahme stellt die Versicherungssteuer dar. Wenn diese sich ändert, ändern sich auch der Gesamtbeitrag einer Versicherung. Doch die Erhöhung der Versicherungssteuer, die bundesweit gilt und von der Bundesregierung festgelegt wird, ist kein Grund, eine außerordentliche Kündigung auszusprechen.
Auf der anderen Seite hat aber auch die Gesellschaft das Recht, Ihren Versicherungsvertrag aufzulösen – zum Beispiel, wenn Sie mehrere große Schäden in kurzer Folge verursacht haben oder wenn es einen begründeten Verdacht auf Versicherungsbetrug geben sollte. Wovon wir nicht ausgehen.
Welche weiteren außerordentlichen Gründe es für eine Kündigung gibt, erklären wir Ihnen gerne in einem persönlichen Gespräch. So sind Sie immer auf der sicheren Seite und vermeiden unnötige Risiken.
Wie sind die Kündigungsfristen?
Die meisten Versicherungen bieten Ihnen eine Mindestlaufzeit von einem Jahr, wobei die Verträge in der Regel jederzeit mit einer dreimonatigen Kündigungsfrist zum Laufzeitende aufgelöst werden können.
Wir sorgen dafür, dass Sie auch bei einer Vertragskündigung immer lückenlosen Schutz genießen. Gemeinsam mit Ihnen wählen wir eine neue Haftpflichtversicherung aus und kümmern uns darum, dass diese nahtlos an Ihren bisherigen Vertrag anschließt – ohne riskante Deckungslücken. Für eine zuverlässige Absicherung an 365 Tagen im Jahr.
Sollte der Versicherer Ihnen gekündigt haben, versuchen wir immer, eine mindestens gleichwertige oder bessere Lösung für Sie und Ihre Familie zu finden. Sie haben das Gefühl, Ihre aktuelle Haftpflichtversicherung ist zu teuer? Dann prüfen wir gerne Ihren aktuellen Versicherungsschutz für Sie.