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Sicherheit im Alter: So funktioniert die betriebliche Altersversicherung

Altersarmut vermeiden

Die betriebliche Altersversicherung als wichtiger Baustein Ihrer Vorsorge

Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) ist eine Form der Altersvorsorge, bei der der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern zusätzlich zur gesetzlichen Rente eine zusätzliche Versorgung für den Ruhestand anbietet. Die betriebliche Altersvorsorge ist in Deutschland seit 2002 durch das Betriebsrentengesetz geregelt und wird steuerlich gefördert. Seit 2018 gilt zusätzlich in Deutschland noch das Betriebsrentenstärkungsgesetz, welches für Arbeitgeber die betriebliche Altersvorsorge verpflichtend macht, wenn der Arbeitnehmer dies wünscht.

Für Arbeitgeber bietet die betriebliche Altersvorsorge mehrere Vorteile

Zum einen können sie damit ihre Mitarbeiter an das Unternehmen binden und als attraktiver Arbeitgeber auftreten. Zum anderen können Arbeitgeber die Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge als Betriebsausgaben steuerlich geltend machen.

Es gibt verschiedene Durchführungswege für die betriebliche Altersvorsorge, wie zum Beispiel die Direktzusage, die Unterstützungskasse, die Pensionskasse oder die Pensionsfonds. Welcher Durchführungsweg gewählt wird, hängt von den individuellen Bedürfnissen und Gegebenheiten des Unternehmens ab.

Es ist zu beachten, dass Arbeitgeber in der Regel eine Informations- und Beratungspflicht gegenüber ihren Arbeitnehmern haben, wenn sie eine betriebliche Altersvorsorge anbieten. Arbeitgeber sollten daher sorgfältig prüfen, welche Angebote am besten zu ihrem Unternehmen und ihren Mitarbeitern passen und diese entsprechend informieren und beraten.

Wir übernehmen in der Regel die Informationspflicht des Arbeitgebers gegenüber dem Betriebsrat und der Belegschaft. Das ist ein Teil von unserem Service für Unternehmer. Fragen Sie nach unseren exzellenten Referenzen unserer Firmenkunden.