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Elektronikversicherung - Damit teure Geräte bei Schäden nicht zum finanziellen Risiko werden

Nie wieder ohne Elektronikversicherung

So schützen Sie Ihre teuren Geräte langfristig

Die Elektronikversicherung – vormals Schwachstromanlagenversicherung – ist eine Sachversicherung für die Hardware stromgebundener Anlagen. Sie hat den Ursprung in der Deckung von Telefonanlagen, die 1926 erstmalig versichert wurden. Die stürmische Entwicklung in der Elektronik, insbesondere im Bereich der Datenverarbeitungsanlagen, führte zu einer stark wachsenden Bedeutung dieser Versicherung. Mit Sicherheit gibt es heute kaum noch einen Geschäftsbereich in den Unternehmen unserer Mandanten ohne elektronische Geräte

Gegenstand der Elektronikversicherung:

In der Elektronik-Versicherung sind alle betriebsfertigen elektronischen Geräte und Anlagen zum Neuwert versichert. Hierunter fallen z. B.:

Versicherte Gefahren

Die Elektronikversicherung bietet eine Allgefahrendeckung durch unvorhergesehen von außen wirkende Ereignisse, die die Beschädigung oder Zerstörung der versicherten Sache nach sich ziehen, insbesondere:

Außerdem ist das Abhandenkommen durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub oder Plünderung mitversichert.

Nicht versicherte Schäden/Kosten

Wichtige Begriffe

Elektronik-Betriebsunterbrechungsversicherung
Die Elektronik-Betriebsunterbrechungsversicherung dient für den Ertragsausfall (umsatzunabhängige Kosten und entgangener Betriebsgewinn), der bei einer Betriebsunterbrechung infolge eines versicherten Sachschadens entsteht.

Elektronik-Mehrkostenversicherung
Versichert sind die Mehrkosten nach einem Sachschaden (z. B. an einer DV-Anlage), die durch die Benutzung einer Ausweichanlage entstehen. Ebenfalls versichert sind die Mehrkosten die durch die Inanspruchnahme von Dienstleistungen zur Aufrechterhaltung des (eigenen) Betriebes entstehen.

Elektronik-Softwareversicherung
Die Elektronik-Softwareversicherung bietet Versicherungsschutz gegen Verlust, Veränderungen oder Nichtverfügbarkeit von Daten und Programmen infolge eines versicherten Sachschadens am Datenträger oder an der Datenverarbeitungsanlage, auf dem / der die Daten und Programme gespeichert waren. Ebenfalls abgedeckt sind Schäden durch Bedienungsfehler, vorsätzliche Programm- oder Datenänderungen durch Dritte in schädigender Absicht, Überspannung, elektrostatische Aufladung, elektromagnetische Störung oder höhere Gewalt.

Mehrkosten durch Technologiefortschritt
Ist die Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung von versicherten oder von einem Schaden betroffenen Sachen nicht möglich, weil die Sachen infolge von Technologiefortschritt nicht mehr in derselben Art und Weise hergestellt werden, entstehen Mehrkosten. Besonders häufig ist dies bei technisch schnell überholten Anlagen der Informationstechnologie der Fall. Maßgebend für die Höhe der Versicherungsleistung ist der Betrag, der für ein Ersatzgut aufzuwenden ist, dass der vom Schaden betroffenen Sache in Art und Güte möglichst nahekommt.

Schadenabwendungs- und Schadenminderungskosten
Als so genannte Schadenabwendungs- und Schadenminderungskosten sind notwendige Kosten für – auch erfolglose – Maßnahmen versichert, die der Versicherungsnehmer zur Abwendung eines unmittelbar drohenden versicherten Schadens oder Minderung eines Schadens für sachgerecht halten durfte. Zum Beispiel: Der Versicherungsnehmer erstickt einen kleineren Brand mit einer Decke, die dabei ebenfalls beschädigt wird