Vorsorge ist besser als Nachsorge:
Die Firmenrechtsschutzversicherung im Detail
Mit einer Firmenrechtsschutzversicherung auf der sicheren Seite
Der Firmenrechtsschutz gilt für alle mögliche Unternehmen und Freiberufler wobei die Familienmitglieder des Versicherungsnehmers miteingeschlossen werden können. Standardmäßig werden die Gerichtskosten, Anwaltskosten wie auch die Gutachterkosten übernommen.
Der Versicherungsschutz erstreckt sich unter anderem auf die Bereiche:
- Arbeits-Rechtsschutz
- Daten-Rechtsschutz
- Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz
- Firmen-Vertrags-Rechtsschutz
- Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschut
- Schadenersatz-Rechtschutz
- Sozialgerichts-Rechtsschutz
- Spezial-Straf-Rechtsschutz
- Steuer-Rechtsschutz
- Straf-Rechtsschutz
- Versicherungsvertrags-Rechtsschutz
Da bei einem Firmenrechtsschutz eine Kostenübernahme für Streitfälle bzw. Verfahren erfolgt, bleibt man vor den Kosten langwieriger Rechtsstreitigkeiten und teilweise wirtschaftlichem Ruin bewahrt. Gerade die Verfahren vor dem Straf- und Arbeitsgericht, welche sich teilweise in die Länge ziehen, verursachen stets hohe Kosten. Hier ist die Absicherung immer lohnend.
Erklärung der einzelnen Bereiche
Arbeits-Rechtsschutz
Der Arbeitsrechtsschutz hilft unter anderem, wenn es zu Auseinandersetzungen aus einem Arbeitsverhältnis mit einem Mitarbeiter kommt.
Daten-Rechtsschutz
Wegen der immensen Bedeutung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), haben viele Versicherer diesen Baustein in ihre Leistungspalette aufgenommen. Hier handelt es sich um die gerichtliche Abwehr von Ansprüchen betroffener (Versicherungsnehmer und mitversicherte Personen) nach BDSG wegen Löschung und Sperrung, Auskunft und Berichtigung. Ebenfalls gegen den Vorwurf einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit gemäß §§ 43,44 BDSG beziehungsweise §§ 42,43 BDSG welches zum 25. Mai 2018 in Kraft getreten ist, begangen zu haben.
Firmen-Vertrags-Rechtsschutz
Es handelt sich um einen anfragepflichtigen Zusatzbaustein. Hier wird der Schutz für Streitigkeiten im Bereich Vertrags- und Sachenrecht aus zum Beispiel: Werkverträgen, Kaufverträgen, Werklieferungsverträgen aber auch aus Wartungsverträgen, Reparaturverträgen, Finanzierungsverträgen und vieles mehr dargestellt. Auch für Streitigkeiten aus Verträgen mit Subunternehmen, Herstellern und Lieferanten kann über diesen Baustein Kostenschutz dargestellt werden.
Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
Wenn Ihnen Ordnungswidrigkeit vorgeworfen wird benötigen Sie für Ihre Verteidigung den Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz.
Schadenersatz-Rechtsschutz
Es besteht Versicherungsschutz für die Kosten, die durch die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen des Geschädigten entstehen. Die Abwehr von Ansprüchen ist zum Teil über die Haftpflichtversicherung abgedeckt.
Sozialgerichts-Rechtsschutz
Kommt es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung mit der gesetzlichen Renten-, Kranken oder Unfallversicherung vor einem Sozialgericht, so besteht Versicherungsschutz über den Leistungsbaustein. Der Sozialgerichtsrechtsschutz übernimmt die anfallenden Kosten für den gerichtlichen Rechtsstreit.
Spezial-Straf-Rechtsschutz
Im Gegensatz zum Straf-Rechtsschutz bietet der Spezial-Straf-Rechtsschutz auch Deckung für die Abwehr des Vorwurfs eines Vergehens, welches nur vorsätzlich begangen werden kann.
Steuer-Rechtsschutz
Im Einspruchs- und Klageverfahren vor deutschen Finanzbehörden und Finanz- und Verwaltungsgerichten im Steuer- und Abgaberecht, sichert dieser Baustein ihre rechtlichen Interessen.
Straf-Rechtsschutz
Der allgemeine Strafrechtsschutz dient der Verteidigung eines vorgeworfenen Vergehens, welches sowohl fahrlässig als auch vorsätzlich begangen werden kann und strafbar ist, solange dem Versicherungsnehmer ein fahrlässiges Verhalten vorgeworfen ist. Ein Beispiel hierfür wäre Körperverletzung. Beim Vorwurf einer Straftat, die nur vorsätzlich begangen werden kann, besteht kein Versicherungsschutz. Beispiele hierfür sind z. B. Diebstahl oder Beleidigung.
Versicherungsvertrags-Rechtsschutz
Dieser Baustein bietet Versicherungsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Versicherungsverträgen, die in unmittelbaren Zusammenhang mit der im Versicherungsschein beschriebenen Tätigkeit stehen (z.B. Betriebsunterbrechungsversicherung, Betriebshaftpflichtversicherung oder Vermögensschadenhaftpflicht).
Beispiele für Zusatzbausteine
Rechtsschutz für Firmen, Selbständige, Freiberufler
Hilfe bei Rechtsstreitigkeiten im Firmenbereich, zum Beispiel bei arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen oder bei Streitigkeiten mit dem Finanzamt.
Verkehrsrechtsschutz für Firmenfahrzeuge
Hilfe bei Auseinandersetzungen rund um Ihre Firmenfahrzeuge, zum Beispiel bei Reklamationen nach einer fehlerhaften Reparatur oder steuerliche Behandlung der Fahrzeuge.
Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz
Bei Streitigkeiten mit dem Vermieter wegen der Gewerberäume oder Auseinandersetzung mit dem Nachbarn wegen Lärmbelästigung
Wichtige Begriffe:
Anwaltskosten
Bei Inanspruchnahme rechtsanwaltlicher Dienste entstehen die sogenannten Anwaltskosten. Die Rechtsanwälte sollen als Organ der Rechtspflege untereinander im Sinne einer möglichst hochwertigen rechtlichen Vertretung des Rechtssuchenden nur in einen Qualitäts- und nicht auch in einen Preiswettbewerb zueinander treten. Daher sind die Rechtsanwaltsgebühren, die mindestens anfallen dürfen, gesetzlich geregelt. Ein Preiswettbewerb wird vom Gesetzgeber nur dann akzeptiert, wenn die Gebühr oberhalb der Mindestgebühr liegt. Eine Abrechnung nach Zeitaufwand ist grundsätzlich möglich, solange die gesetzlichen Mindestgebühren nicht unterschritten werden.
Folgeereignistheorie
Wendet der Versicherer die Folgeereignistheorie in seinen Versicherungsbedingungen an, so zählt als Schadendatum der Zeitpunkt, an dem der Schaden tatsächlich erstmalig eintritt.
Gerichtskosten
Gebühren und Auslagen des Gerichtes ergeben zusammen die sogenannten Gerichtskosten, welche nach Gerichtskostengesetz und Notarkostengesetz inklusive diverser Nebengesetz geregelt werden. Das Gericht verlangt für seine Tätigkeit entsprechende Gebühren. Diese fallen meist für bestimmte Abschnitte eines Verfahrens an. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach dem Streitwert. Nach Aufwendungen des Gerichtes richten sich die gerichtlichen Auslagen. Dazu zählen zum Beispiel: Zeugenkosten, Beförderungskosten wie auch bestimmte Post- oder Kommunikationskosten und Dokumentpauschalen. In der Praxis entstehen die meisten Kosten für die Sachverständigenauslagen. Gerade bei kleinen Streitwerten fallen die Aufwendungen oft höher aus als die eigentlichen Gerichtsgebühren. Geladene Zeugen und Schöffen werden in der Regel nach ihrem Verdienstausfall entschädigt; auch erfolgt eine Übernahme der Anreisekosten. Ob ein Gericht tätig wird, hängt wie bei vielen Verfahrensarten von der Leistung eines Vorschusses ab. Die Anwaltskosten (außergerichtliche Kosten) der Partei und die Gerichtskosten selbst bilden die Prozesskosten. Bei Verfahrensende entscheidet das Gericht, wer die Prozesskosten übernehmen muss. Diese Entscheidung wird auch Kostengrundentscheidung oder umgangssprachlich Kostenentscheidung genannt.
Inkasso-Rechtsschutz
Die Versicherungsgesellschaft bieten ein Forderungsmanagement durch ein Inkassounternehmen für vertragliche Forderungen des Versicherungsnehmers.
Kausalereignistheorie
Wendet der Versicherer die Kausalereignistheorie in seinen Versicherungsbedingungen an, so wird das Schadendatum auf das kausale Ereignis in der Vergangenheit datiert, durch welches der Schaden verursacht wurde.
Opferrechtsschutz bei Gewalttaten
Wird man Opfer einer Gewalttat, so besteht ein Eigeninteresse, dass der Täter verurteilt wird. In der Regel tritt das Opfer als Nebenkläger auf und schließt sich damit der Anklage des Staatsanwalts an. Über den Leistungsbaustein ist die Durchsetzung der Ansprüche mitversichert.
Praxisgemeinschaften
Jeder Arzt benötigt seinen eigenen Rechtsschutzvertrag, da sie sich zur Ausübung der Tätigkeit nur die Praxisräume aber nicht die Patienten teilen. Ausnahme: Gehört die Praxisgemeinschaft einem Ehepaar ist ein Rechtsschutzvertrag ausreichend.
Regress- / Abrechnungs-Rechtsschutz
Vertretung der rechtlichen Interessen im Regress-/ Abrechnungsverfahren gegenüber den zuständigen Kassenärztlichen Vereinigungen und der Träger der gesetzlichen Krankenversicherung für das Vorverfahren vor dem Sozialgericht. Gründe: · unwirtschaftliche Behandlungsweise · Abrechnungsverfahren · Erstattung von Kosten für die Erbringung von Heilmitteln
Verkehrs-Straf-Rechtsschutz
Dient zur Verteidigung gegen den Vorwurf einer verkehrsrechtlichen Straftat. Versicherungsschutz besteht selbst bei Vorsatzvorwurf, solange der Versicherungsnehmer nicht wegen vorsätzlicher Begehung verurteilt wird. Eine Rückerstattung der Kosten durch den Versicherungsnehmer an den Versicherer ist dann erforderlich, wenn eine Verurteilung wegen Vorsatz erfolgt.
Vertragsrechtsschutz für Hilfsgeschäfte
Versicherungsschutz besteht für Streitigkeiten, welche im Zusammenhang mit den Betriebs-, Büro- oder Werkstatträumen und der dazugehörigen Einrichtung entstehen. Die Wahrnehmung der Interessen darf jedoch nicht dem eigentlichen Unternehmenszweck dienen.