Die betriebliche Krankenversicherung
Die betriebliche Krankenversicherung (kurz: bKV) ist eine freiwillige Zusatzleistung des Arbeitgebers, die den Arbeitnehmern einen erweiterten Krankenversicherungsschutz bietet. Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung, die in Deutschland für die meisten Arbeitnehmer verpflichtend ist, handelt es sich bei der bKV um eine private Krankenzusatzversicherung.
Die bKV kann verschiedene Leistungen beinhalten, wie zum Beispiel Zuschüsse zu Sehhilfen, Zahnersatz, Vorsorgeuntersuchungen oder auch alternative Heilmethoden. Auch Leistungen wie Einbettzimmer im Krankenhaus oder eine Chefarztbehandlung können in der bKV enthalten sein.
Die Beiträge zur bKV werden entweder vollständig vom Arbeitgeber übernommen oder in Form eines Arbeitgeberzuschusses zu einem Teil von diesem bezahlt. Die Versicherung selbst wird in der Regel direkt zwischen dem Arbeitnehmer und der Versicherung abgeschlossen.
Viele Arbeitgeber bieten die bKV als Teil ihres Gesundheitsmanagements an, um die Attraktivität als Arbeitgeber zu steigern und die Mitarbeiterbindung zu erhöhen. Aber auch für Arbeitnehmer kann die bKV von Vorteil sein, da sie zusätzliche Leistungen bietet, die über die gesetzliche Krankenversicherung hinausgehen und zu einem besseren Gesundheitsschutz beitragen.
Dies ist dann wieder aufgrund von reduzierten Fehlzeiten für den Unternehmer von Vorteil.
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Auch der Betriebsrat freut sich über diese Geste des Arbeitgebers für die Beschäftigten.
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