Wertvolle Zusatzleistungen:
Das bieten Versorgungswerke
Für Arbeitnehmer: Wie Sie von einem Versorgungswerk profitieren können
Versorgungswerke sind berufsständische Einrichtungen, die Alters-, Erwerbsunfähigkeits- und Hinterbliebenenversorgung für bestimmte Berufsgruppen, insbesondere für Freiberufler, organisieren. Sie fungieren als eigenständige Körperschaften des öffentlichen Rechts und haben eine ähnliche Funktion wie die gesetzliche Rentenversicherung, sind jedoch für die jeweiligen Berufsgruppen zuständig.
Die Mitgliedschaft in einem Versorgungswerk ist für die Angehörigen bestimmter Berufsgruppen verpflichtend und an die Berufszulassung geknüpft. Zu diesen Berufsgruppen zählen Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Apotheker, Architekten, Ingenieure, Rechtsanwälte, Notare, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer.
Versorgungswerke sind auf Landesebene organisiert und unterliegen der Aufsicht der jeweiligen Landesregierung. Sie verwalten die Beiträge der Mitglieder und zahlen im Alter oder bei Erwerbsunfähigkeit Renten an ihre Mitglieder aus. Dabei können die Leistungen und Beiträge der verschiedenen Versorgungswerke je nach Berufsgruppe und Bundesland variieren.
Die Finanzierung der Versorgungswerke erfolgt hauptsächlich durch Beiträge der Mitglieder, Kapitalanlagen und Rücklagen. Die Beiträge sind einkommensabhängig und werden sowohl von den Arbeitnehmern als auch von den Arbeitgebern getragen, bei Selbständigen tragen die Mitglieder diese Beiträge je nach Vereinbarung und Berufsstatus selbst.
Bei Fragen zu Versorgungswerken, den Klauseln oder wann man wie wechselt, fragen Sie uns.
Wir freuen uns auf Sie!