Mit Unterstützungskassen zur steuerlichen Entlastung und betrieblichen Absicherung
Ein cleverer Weg für eine solide Altersvorsorge
Die Unterstützungskasse ist eine Einrichtung der betrieblichen Altersversorgung, die von Unternehmen als rechtlich selbstständige Träger errichtet wird, um für ihre Arbeitnehmer Versorgungsleistungen zu erbringen. Die Unterstützungskasse wird dabei von den Unternehmen mit Beiträgen finanziert.
Die Beiträge, die in die Unterstützungskasse fließen, können entweder arbeitgeberfinanziert oder arbeitnehmerfinanziert sein. Im arbeitgeberfinanzierten Modell wird ein Teil des Lohns des Arbeitnehmers in die Unterstützungskasse eingezahlt. Im arbeitnehmerfinanzierten Modell wird ein Teil des Gehalts des Arbeitnehmers als Beitragszahlung für die Unterstützungskasse genutzt.
Das angesammelte Kapital wird von der Unterstützungskasse angelegt und erwirtschaftet Erträge. Im Rentenalter können die angesammelten Mittel dann als Rente an den Arbeitnehmer ausgezahlt werden. Erst bei der Auszahlung der Rentenleistungen werden in der Regel Steuern und Sozialversicherungsbeiträge fällig.
Die Unterstützungskasse bietet den Vorteil, dass sie aufgrund ihrer rechtlichen Selbstständigkeit über eine hohe Flexibilität verfügt und so individuell auf die Bedürfnisse der Unternehmen und deren Arbeitnehmer zugeschnitten werden kann. So können beispielsweise spezielle Leistungen wie Hinterbliebenenrenten oder Berufsunfähigkeitsleistungen vereinbart werden. Darüber hinaus bietet die Unterstützungskasse auch eine hohe Sicherheit, da das angesammelte Kapital von der Insolvenz des Unternehmens unabhängig ist und somit nicht gefährdet wird