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Bei uns stehen Sie im Mittelpunkt. Ob Sie Ihre Familie, Ihr Unternehmen oder Ihre Zukunft absichern möchten - Wir bieten Ihnen eine individuelle Beratung in der Pfalz.

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Gut geschützt: Mit der richtigen Unfallversicherung gegen alle Risiken abgesichert

Die Unfallversicherung für niedergelassene Ärzte

Jedes Jahr gibt es etwa 9,3 Millionen Unfälle in Deutschland. Sollen Sie als niedergelassener Arzt deswegen eine private Unfallversicherung abschließen?

Die Antwort ist einfach – Ja.

Als Humanmediziner unterliegen Sie etwas höheren Risiken wie in anderen Berufssparten. Es geht hier um die Absicherung Ihres Einkommens, unabhängig von Stand und Vermögen. Es ist eine Investition in Ihre Zukunftssicherung.

Man kann Angst vor überflüssigen Versicherungen haben – die es zweifellos gibt –, die private Unfallversicherung ist aber eine Absicherung gegen ein existentielles Risiko für jeden Arzt in Deutschland. Egal ob Student der Humanmedizin, als Jungmediziner oder als niedergelassener Arzt.

Wichtig:

In mehr als 90 Prozent aller Fälle werden Menschen durch eine Krankheit berufsunfähig, nicht nach einem Unfall. Und bei Folgen einer Krankheit hilft die Unfallversicherung nicht.

Aber 94 % aller Unfälle passieren in der Freizeit. Das bedeutet ein Schutz z. B. durch die Berufsgenossenschaft über den Arbeitgeber ist nicht vorhanden.

Die Unfallversicherung ist ein wichtiger Versicherungsschutz für Personen mit hohem Unfallrisiko oder einer Tätigkeit, in der es auf wichtige Fähigkeiten ankommt. Und dies gilt explizit auch für jene Mediziner, die am Start oder in der Mitte Ihrer Karriere stehen. Wenn Sie eine Umfrage bei Ihren Unfallpatienten starten, werden Sie feststellen, dass niemand einen Unfall wollte. Niemand wollte von einem Auto vom Fahrrad geholt werden, niemand wollte ausrutschen, und so weiter…

Und Sie als Mediziner wissen nach welchem Katalog die Berufsgenossenschaft die Einstufung vornimmt. Hier wird um jedes Prozent gekämpft. Ebenso sind Sie nur in den schwersten Fällen über das Versorgungswerk abgesichert. Deswegen lohnt sich immer ein bisschen Eigeninitiative.

Was ist für Versicherungsgesellschaften ein Unfall?

Ein Unfall ist wie folgt definiert:

  • „Ein Unfall liegt vor, wenn der Versicherte durch ein plötzlich von außen auf seinen Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet.“
  • „Plötzlich“ heißt, dass das Ereignis innerhalb eines kurzen Zeitraumes eingetreten sein muss. Gesundheitsschädigungen durch z.B. Dauerbelastungen im Sport stellen keinen Unfall dar. Bei Profisportlern zum Beispiel kommen hier Spezialpolicen zum Einsatz.
  • „Von außen auf den Körper einwirkend“ bedeutet, dass Kräfte erforderlich sind, die auf den Körper wirken, zum Beispiel Zusammenstöße im Straßenverkehr oder Verletzungen durch herabstürzende Gegenstände.
  • „Unfreiwilligkeit“ bedeutet, dass der Unfall nicht selbst herbeigeführt wurde. Ein Freitod fällt nicht unter den Versicherungsschutz. Wer grob fahrlässig gehandelt hat ist aber versichert.

Schäden an Gliedmaßen oder der Wirbelsäule nach hoher Kraftanstrengung gelten auch als Unfall. Voraussetzung ist, dass dadurch ein Gelenk verrenkt oder Muskeln, Sehnen, Bänder oder Kapseln gezerrt oder verrissen werden. Normale Bewegungen des täglichen Lebens reichen nicht aus.

Eine private Unfallversicherung umfasst alle Unfälle des täglichen Lebens – also sowohl in Ihrer Freizeit als auch während der Arbeit. Der Schutz gilt weltweit. 24 Stunden am Tag.

Immer wichtig ist eine private Unfallversicherung für Mediziner, während der Kinderphase, also Hausfrauen und Hausmänner z. B. auch in der Elternzeit, für Personen mit einem hohen Unfallrisiko, z. B. Notarztfahrten, Arzt auf Veranstaltungen, Chefarzt, niedergelassener Arzt, sowie für alle Mediziner mit Vorerkrankungen, die keine oder nur sehr erschwert eine Berufsunfähigkeitsversicherung bekommen können.

Hier können Sie sich Arbeitgeber gegen Arbeits- und Wegeunfälle und bei Berufskrankheiten über die Berufsgenossenschaft versichern. Dies erfordert einen genauen Blick wie die folgenden Zeilen zeigen:

Während der Arbeitnehmer in der Praxis gesetzlich unfallversichert ist, haben viele Ärzte als freie Unternehmer keine Absicherung gegen Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten. Die Lücke kann angeblich für wenig Geld bei der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) geschlossen werden. Die Ärzte als Arbeitgeber können bei der BGW versichert werden,

können dies aber privat zu besseren Konditionen erreichen.

Ein Fakt ist, dass es ohne diesen Schutz zu Verdienstausfällen bei Erwerbsunfähigkeit sogar zur Praxisaufgabe führen kann. Daher bieten wir Ihnen hier gerne eine Beratung an.

Eine private Unfallversicherung verbessert Ihren Schutz z. B. bei einer freiwilligen Mitgliedschaft bei einer Berufsgenossenschaft während der Arbeit nicht, wird aber additiv bezahlt. Die Leistungen schließen sich nicht aus, sondern ergänzen sich.

Good to know: Kinder und Jugendliche und Studenten haben im Kindergarten, in der Schule und der Universität ebenfalls Versicherungsschutz. Auch Hin- und Rückweg ist versichert. Ebenso z. B. in Lehrkrankenhäusern, Ausbildungsstätten.

Aber:

Erinnern Sie sich bitte an Ihre Vorlesungen in Arbeitsmedizin. Es besteht kein Versicherungsschutz in der Freizeit und beim Sport oder beim Betreiben des Hobbys, im Haushalt, im Straßenverkehr und im Urlaub.

Wer hier abgesichert sein möchte, sollte sich bei uns über eine private Unfallversicherung beraten lassen. Wer als Mediziner Sport treibt, ein Fahrrad fährt, oder gerne Auslandsreisen macht, sollte darüber zumindest nachdenken. Auch eine Familie zu haben verpflichtet, unabhängig von Stand, Vermögen und Karriere, zur geplanten Vorsorge.

Rechtsprechung und Urteile:

„Für die Bemessung der Minderung der Erwerbsfähigkeit nach einem Unfall ist das durch die Beeinträchtigung verbleibende körperliche und geistige Leistungsvermögen auf dem gesamten Gebiet des Erwerbslebens entscheidend. Auf den bisherigen Beruf oder die zuletzt ausgeübte berufliche Tätigkeit kommt es nicht an.“

Dies geht aus einer Entscheidung des Sozialgerichts Karlsruhe hervor Urteil hierzu:

Sozialgericht Karlsruhe, Urteil vom 17.10.2019

– S 1 U 1297/19 –

Zu guter Letzt:

In welcher Höhe sollte eine Unfallversicherung abgeschlossen werden?

Die gängige Faustformel für die Ermittlung einer ausreichenden Invaliditätsgrundsumme orientiert sich bei Berufstätigen nach Alter und Einkommen, Beruf und ggf. potenzieller Karriereentwicklung:

Alter

  • 35 Jahre = sechsfaches Bruttojahreseinkommen incl. Betrachtung der zukünftigen Gehaltsstruktur
  • 40 Jahre = fünffaches Bruttojahreseinkommen inkl. Betrachtung der zukünftigen Gehaltsstruktur
  • 50 Jahre = vierfaches Bruttojahreseinkommen inkl. Gehaltsentwicklung bis zur Rente mit 67 Jahren.

Was kostet eine Unfallversicherung:

Je jünger und gesünder Sie sind, umso günstiger ist es.

Als junger Mensch ist Ihr Unfallrisiko geringer als bei einem 72 jährigen, schon etwas tüddeligem, ärztlichen Kollegen in Rente.

Ihre Reaktionen und Wahrnehmungen sind noch besser, etc..

Dies wird von der Versicherungsgesellschaft, für die Sie sich entscheiden, eingepreist. Bis auf einen Inflationsausgleich der Leistungssummen, bleibt der Beitrag dann gleich und auf niedrigem Niveau. Deswegen lohnt sich hier die Entscheidung schon als relativ junger Mediziner zu suchen. Es ist für das restliche Leben günstiger und es ist ein Stück Unabhängigkeit für den Fall der Fälle. Zusätzlich werden bei der Unfallversicherung nur relativ wenige Gesundheitsdaten abgefragt.

Sie können sich jederzeit mit Ihren Fragen an uns wenden!

Lassen Sie uns die Versicherer, Leistungen, Preise, Abschlussgebühren und laufende Kosten vergleichen.

Wir sind gerne für Sie da!

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