Riester Rente: Jetzt mit staatlicher Förderung die Rente aufbessern
Wie Sie Ihre Rente durch Eigenbeiträge aufstocken können
Die Riester-Rente ist eine staatlich geförderte Form der privaten Altersvorsorge in Deutschland. Sie wurde im Jahr 2002 eingeführt und ist nach dem ehemaligen Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung Walter Riester benannt, der sie initiiert hat.
Die Riester-Rente ist für Menschen geeignet, die nicht oder nur wenig in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben und sich eine zusätzliche Absicherung im Alter wünschen. Dabei können sowohl Arbeitnehmer als auch Selbstständige und Bezieher von Arbeitslosengeld II (Hartz IV) von der Förderung profitieren.
Die Förderung der Riester-Rente erfolgt durch Zulagen und Steuervorteile. So erhalten Riester-Sparer eine Grundzulage vom Staat sowie gegebenenfalls weitere Zulagen für Kinder und für den Ehepartner. Darüber hinaus können die eingezahlten Beiträge in bestimmtem Umfang steuerlich geltend gemacht werden.
Das angesparte Kapital kann frühestens ab dem 62. Lebensjahr ausgezahlt werden und wird versteuert. Eine Auszahlung als lebenslange Rente ist ebenfalls möglich.
Es gibt verschiedenste Anbieter von Riester-Renten, darunter Versicherungen, Banken und Fondsgesellschaften. Unsere interessierten Mandanten bekommen von uns gerne einen entsprechenden Vergleich und ein detailliertes Angebot. Rufen Sie uns an!
Bitte beachten Sie auch den weiterführenden Link zur Deutschen Rentenversicherung: https://www.ihre-vorsorge.de/altersvorsorge/riester-rente.html