Pensionskasse statt Sparbuch: Die kluge Wahl für Ihre Zukunft!
Sichern Sie Ihre Zukunft mit einer Pensionskasse!
Eine Pensionskasse ist ein rechtlich selbstständiges Lebensversicherungsunternehmen, dessen Zweck die Absicherung wegfallenden Erwerbseinkommens wegen Alters, Invalidität und Tod ist.
Definition nach § 118a VAG
Das Versicherungsgeschäft wird im Wege des Kapitaldeckungsverfahrens betrieben. Die Leistungen sind grundsätzlich erst ab dem Zeitpunkt des Wegfalls des Erwerbseinkommens vorgesehen. Leistungen im Todesfall dürfen nur an Hinterbliebene erbracht werden. Für Dritte kann ein Sterbegeld vereinbart werden.
Die versicherte Person hat einen eigenen Anspruch auf Leistung gegen die Pensionskasse oder auf das Erbringen von Leistungen als Rückdeckungsversicherung.
Steuerliche Förderung der Beiträge:
Steuerfreiheit nach § 3 Nr. 63 EStG (bis 8% der Beitragsbemessungsgrenze der Deutschen Rentenversicherung)
Beiträge zugunsten einer nach § 40b EStG pauschalbesteuerten Versorgung werden von den 8% der BBG abgezogen
Riester-Förderung nach § 10a EStG und § 83 EStG (Sonderausgabenabzug/Zulagenförderung)
Sozialversicherungsfreiheit der Beiträge:
§ 3.63 EStG: Bis 4 % der Beitragsbemessungsgrenze der Deutschen Rentenversicherung
§ 40b EStG: Bis 1.752 € (bis 2.148 € bei Durchschnittsbildung)
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Fragen Sie bei uns unkompliziert an. Einbindung von bestehenden Altersvorsorgesystemen ist problemlos möglich. Gerne auch zusammen mit Ihrem Betriebsrat oder in einem Gespräch vorab.