Direktversicherung: Die smarte Lösung für Ihre Altersvorsorge
Direktversicherung als clevere Lösung
Die Direktversicherung ist eine Mischform aus Lebensversicherung und fondsgebundener Geldanlage, die vom Arbeitgeber auf das Leben des Arbeitnehmers abgeschlossen wird. Bezugsberechtigt sind der Arbeitnehmer oder seine Hinterbliebenen (§1b Abs. 2 S. 1 BetrAVG). Voraussetzung für die steuerliche Anerkennung einer Direktversicherung ist die Absicherung des Todesfall- oder Langlebigkeitsrisikos. Als Leistungen können eine Mindestleistung, Alters-, Invaliditäts- oder Hinterbliebenenversorgung vereinbart werden.
Steuerliche Förderung der Beiträge:
- Steuerfreiheit nach § 3 Nr. 63 EStG (bis 8% der Beitragsbemessungsgrenze der Deutschen Rentenversicherung)
- Beiträge zugunsten einer nach § 40b EStG pauschalbesteuerten Versorgung werden von den 8% der BBG abgezogen
- Riester-Förderung nach § 10a EStG und § 83 EStG (Sonderausgabenabzug/Zulagenförderung)
Sozialversicherungsfreiheit der Beiträge:
- § 3.63 EStG: Bis 4 % der Beitragsbemessungsgrenze der Deutschen Rentenversicherung
- § 40b EStG: Bis 1.752 € (max. bei Kollektivlösungen in Einzelfällen 2.148 € möglich)
Für weitere Informationen vereinbaren Sie einfach mit uns ein Beratungsgespräch. Wir helfen Ihnen kompetent weiter. Auch bei der Weiterführung Ihrer bisherigen Verträge stehen wir Ihnen zur Seite.
Ein gemeinsamer Termin hilft in der Regel, eine klare Sicht zu bekommen. Vergleichen Sie auch Abschlussgebühren und Betreuungskosten.