Eigenheiten der ärztlichen Versorgungswerke
Unterschied zwischen der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung und den ärztlichen Versorgungswerken
Die deutsche gesetzliche Rentenversicherung (DRV) ist ein verpflichtendes Rentensystem für Arbeitnehmer, das im Umlageverfahren funktioniert: Aktuelle Beiträge finanzieren die Renten der heutigen Pensionäre. Die Rentenhöhe hängt von Beitragsjahren und durchschnittlichem Einkommen ab. Im Gegensatz dazu sind die Versorgungswerke der berufsständischen Rentensysteme für Ärzte, Zahnärzte und Apotheker, verwaltet von den Berufsverbänden. Sie bieten höhere Leistungen, mehr Flexibilität und teilweise umstrittene Zusatzleistungen wie Berufsunfähigkeits- oder Hinterbliebenenversicherung, wobei die Beiträge vom individuellen Einkommen abhängen.
Zwischen den Versorgungswerken gibt es diverse Unterschiede je nach Region und Berufsgruppe, etwa beim Bayerischen Ärzteversorgungswerk, das in Bayern tätige Fachkräfte abdeckt. Jedes Versorgungswerk legt eigene Regelungen zu Beiträgen, Leistungen und Teilnahmebedingungen fest, was sie von der einheitlichen DRV abhebt.
Neben dem bereits erwähnten Bayerischen Ärzteversorgungswerk gibt es in Deutschland zahlreiche weitere ärztliche Versorgungswerke, die jeweils für bestimmte Regionen oder Bundesländer zuständig sind. Diese berufsständischen Einrichtungen bieten Ärzten, Zahnärzten und teilweise auch Tierärzten Leistungen wie Altersvorsorge, teilweise Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenenversorgung an.
Folgende Versorgungswerke gibt es in Deutschland:
- Versorgungswerk der Ärztekammer Hamburg
Zuständig für Ärzte in Hamburg, mit Leistungen wie Altersrenten und Berufsunfähigkeitsversorgung. - Ärzteversorgung Niedersachsen
Betreut Mitglieder der Ärztekammer Niedersachsen und deren Familien mit umfassenden Versorgungsleistungen. - Versorgungswerk der Landesärztekammer Hessen
Verantwortlich für die Ärzte in Hessen, bietet es ähnliche Vorsorgeleistungen wie andere regionale Versorgungswerke. - Versorgungswerk der Ärztekammer Schleswig-Holstein
Unterstützt Ärzte in Schleswig-Holstein bei Altersvorsorge und Berufsunfähigkeit. - Baden-Württembergische Versorgungsanstalt für Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte
Eines der größten Versorgungswerke, zuständig für Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte in Baden-Württemberg. - Versorgungswerk der Ärztekammer Berlin
Bietet Versorgungsleistungen für Ärzte in Berlin an. - Ärzteversorgung Westfalen-Lippe
Zuständig für die Ärzte in Westfalen-Lippe, bekannt für solide Altersvorsorge. - Versorgungswerk der Ärztekammer Nordrhein
Eines der größeren Versorgungswerke, betreut Ärzte in Nordrhein. - Sächsische Ärzteversorgung
Verantwortlich für die Ärzte in Sachsen, mit auf die Mitglieder abgestimmten Leistungen. - Thüringische Ärzteversorgung
Betreut Ärzte in Thüringen als Teil des föderalen Systems der Versorgungswerke.
Diese Versorgungswerke sind regional organisiert und sind die Alternative zur gesetzlichen Rentenversicherung. Sie zeichnen sich durch wesentlich höhere Leistungen und mehr Flexibilität aus, wobei jedes Werk eigene Regelungen zu Beiträgen und Teilnahmebedingungen hat. Damit bilden sie das Rückgrat der Alters- und Risikovorsorge für Mediziner in Deutschland.
Was tun bei einem Jobwechsel in ein anderes Bundesland?
Es gibt dafür vom Versorgungswerk geregelte Überleitungsanträge, die dafür sorgen, dass man die Altersvorsorge in anderen regionalen Bereichen der Ärzteversorgung mitnehmen kann.
Wichtig sind die zu beachtenden Fristen bei der Aufnahme einer Tätigkeit nach bestandenem Medizinerexamen.
Hier können Sie uns jederzeit gerne fragen. Vereinbaren Sie einfach und entspannt einen Termin mit uns.