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Berufswechsel und bestehende Versicherungen

Was Sie bei einem Berufswechsel wissen müssen

Der Arbeitsmarkt ist trotz dem aktuellen Fachkräftemangel einem ständigen Wandel unterworfen und immer mehr Arbeitnehmer sehen sich im Laufe ihres Berufslebens mit der Notwendigkeit eines Berufswechsels konfrontiert. Der Berufswechsel wirkt sich in vielen Fällen auch auf bestehende Versicherungen aus. Hier werden wir die verschiedenen Aspekte eines Berufswechsels im Zusammenhang mit Versicherungen beleuchten um Arbeitnehmern eine fundierte Entscheidungsgrundlage für die Anpassung ihrer Versicherungen bei einer beruflichen Neuorientierung zu bieten. 

Berufswechsel und Krankenversicherung

Ein Berufswechsel kann Auswirkungen auf Ihre Krankenversicherung haben, insbesondere wenn Sie von einer privaten in eine gesetzliche Krankenversicherung wechseln möchten oder umgekehrt.

Hier einige Punkte, die Sie unbedingt beachten sollten:

Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)

Wenn Sie aus einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung in eine andere wechseln und weiterhin gesetzlich krankenversichert bleiben möchten, ändert sich in der Regel nichts an Ihrem Versicherungsstatus. Ihr neuer Status wird von Ihrem Personalbüro des neuen Unternehmens an die bestehende GKV gemeldet.  

Private Krankenversicherung (PKV)

Ein Wechsel in eine andere Beschäftigung kann dazu führen, dass Sie die Voraussetzungen für eine private Krankenversicherung erfüllen oder verlieren. Wenn Sie beispielsweise als Angestellter die Versicherungspflichtgrenze überschreiten, können Sie in die PKV wechseln. Wenn Sie jedoch unter die Versicherungspflichtgrenze fallen, müssen Sie in die GKV zurückkehren. Wenn dieser Fall eintritt, bitten wir Sie uns zu kontaktieren, um erworbene Vorteile nicht zu verlieren. 

Berufswechsel und Berufsunfähigkeitsversicherung

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) sichert Sie für den Fall ab, dass Sie aufgrund von Krankheit oder Unfall nicht mehr in der Lage sind, Ihren Beruf auszuüben.

Bei einem Berufswechsel sollten Sie folgende Punkte beachten:

Anpassung der Versicherungssumme bei einem Berufswechsel

Ein höheres Einkommen nach einem Berufswechsel kann dazu führen, dass die bisherige Versicherungssumme Ihrer BU nicht mehr ausreicht, um Ihren Lebensstandard im Falle einer Berufsunfähigkeit aufrechtzuerhalten. In diesem Fall sollten Sie mit uns prüfen, ob und wie eine Anpassung der Versicherungssumme möglich ist. 

Änderung des Berufsrisikos

Ein Berufswechsel kann auch eine Veränderung des Berufsrisikos mit sich bringen. Je nachdem, ob Ihr neuer Beruf ein höheres oder niedrigeres Risiko für Berufsunfähigkeit birgt, kann sich das auf Ihre Versicherungsprämie auswirken. Informieren Sie uns über den Berufswechsel, um eventuelle Anpassungen der Prämie vornehmen zu können. 

Berufswechsel und betriebliche Altersvorsorge

Ein Berufswechsel kann weitreichende Auswirkungen auf Ihre finanzielle Zukunft haben. Insbesondere die betriebliche Altersvorsorge (bAV) kann von solchen Veränderungen betroffen sein. Hier zeigen wir die verschiedenen Aspekte eines Berufswechsels im Zusammenhang mit der betrieblichen Altersvorsorge und geben Ihnen Tipps, wie Sie diese optimal anpassen können.

Ein Berufswechsel hat auch immer Auswirkungen auf Ihre betriebliche Altersvorsorge. Folgende Punkte müssen Sie hier beachten:

Übertragung der Anwartschaft

Nach einem Berufswechsel haben Sie grundsätzlich das Recht, Ihre bisher erworbenen Anwartschaften aus der bAV auf den neuen Arbeitgeber zu übertragen. Dies ist jedoch nur möglich, wenn der neue Arbeitgeber auch eine entsprechende Vereinbarung über die betriebliche Altersvorsorge anbietet. Andernfalls haben Sie die Möglichkeit, Ihre Anwartschaften als eine private Rentenversicherung weiterzuführen. Hierbei sollten Sie bitte immer jedoch die steuerlichen Aspekte beachten und sich von uns über Ihre Möglichkeiten beraten lassen. 

Unverfallbarkeit der Anwartschaften

Die Unverfallbarkeit der Anwartschaften in der bAV tritt ein, wenn der Arbeitnehmer mindestens fünf Jahre bei seinem Arbeitgeber beschäftigt war und das 25. Lebensjahr vollendet hat. Ebenso tritt eine Unverfallbarkeit ein, wenn in einer Betriebsvereinbarung eine sofortige Unverfallbarkeit vereinbart worden ist. Nach Eintritt der Unverfallbarkeit kann der Arbeitnehmer immer seine erworbenen Anwartschaften auch nach einem Berufswechsel behalten. 

Fortführung der bAV beim neuen Arbeitgeber

Wenn Ihr neuer Arbeitgeber ebenfalls eine betriebliche Altersvorsorge anbietet, sollten Sie prüfen, ob eine Fortführung der bestehenden bAV möglich ist. In den meisten Fällen können bestehende Verträge fortgeführt oder auf einen neuen Vertrag übertragen werden, das nennt man Deckungsstockübertragung. Es ist unter den großen deutschen Versicherern abgesprochen, dass dies ohne Schaden für den Arbeitnehmer vonstattengeht und hier dem versicherte Arbeitnehmer nicht nochmals Provisionen belastet werden. Hier helfen wir Ihnen gerne weiter und prüfen Ihre Verträge.  

Anpassung der betrieblichen Altersvorsorge bei Gehaltsänderungen

Ein Berufswechsel geht häufig mit einer Gehaltsänderung einher. Bei einer durch den Wechsel erreichten Gehaltserhöhung ist es sinnvoll die Beiträge zur bAV in den gesetzlichen Grenzen entsprechend zu erhöhen, um im Alter eine ausreichende Zusatzrente zu bekommen. Auch hier helfen wir Ihnen gerne. Rufen Sie uns an, wir freuen uns auf Sie.