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Sicherheit im Alter: Warum eine private Pflegezusatzversicherung unverzichtbar ist

Sichere Zukunft trotz Pflegebedürftigkeit

Warum eine private Pflegezusatzversicherung eine kluge Investition ist

Die gesetzliche Pflegepflichtversicherung deckt Pflegekosten nur bis zu gewissen Höchstgrenzen und je nach Pflegestufe ab. In den meisten Fällen reichen die gesetzlichen Leistungen bei Weitem nicht aus, um alle Kosten zu decken. Der Abschluss einer Pflegetagegeldversicherung schützt unsere Kunden vor großen finanziellen Einschnitten im Pflegefall.

Pflegebedürftigkeit – eine finanzielle Belastung

Mehr als 2,5 Millionen Menschen sind in Deutschland derzeit pflegebedürftig, davon sind über 330.000 unter 60 Jahre alt. Pflegebedürftigkeit kann jeden treffen – aber es ist einfach, sich frühzeitig abzusichern. Ob Krankheit oder Unfall – vieles kann zu einem Pflegefall führen. Und Sport-, Verkehrs- oder Haushaltsunfälle passieren ganz plötzlich. Viele Angehörige entscheiden sich dann dafür, ihre Liebsten zu Hause zu versorgen. Das ist gut gemeint, aber mit dieser Dauerbelastung sind viele schnell überfordert – physisch, psychisch und auch finanziell.

Ein häuslicher Pflegedienst kann hier entlasten, wird aber von der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung nur zum Teil getragen. Auch bei einer stationären Pflege werden nicht alle Kosten übernommen und es verbleiben erhebliche Eigenbeteiligungen.

Die Leistungsvoraussetzungen

Interessant ist zunächst einmal die Frage, wer überhaupt pflegebedürftig im Sinne des Gesetzes ist (gleiche Anspruchsvoraussetzungen für soziale und private Pflegeversicherung!). Die Begutachtung der Pflegebedürftigkeit wird für gesetzlich Krankenversicherte vom Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) und für privat Krankenversicherte vom medizinischen Dienst der Privaten (MEDICPROOF) nach einheitlichen Kriterien vorgenommen.

Wer muss für die Pflege aufkommen

Bei den Kosten verlässt sich der Staat erst einmal auf unseren Kunden

Bevor der Staat die Kosten für die Pflege übernimmt, stehen zunächst der Pflegebedürftige selbst und dann – je nach persönlicher Situation – auch der Ehepartner und die Kinder in der Pflicht.

Pflegezusatzversicherung

Im Falle einer Pflegebedürftigkeit beteiligt sich die gesetzliche Pflegepflichtversicherung zu gewissen Höchstgrenzen und je nach Pflegestufe an den entstandenen Kosten. Jedoch reichen die gesetzlichen Leistungen so gut wie nie aus, um alle Kosten tatsächlich zu decken. Der Abschluss einer Pflegetagegeldversicherung schützt unsere Kunden dabei vor großen finanziellen Einschnitten im Pflegefall.