Ambulante Zusatzversicherung: So einfach schützen Sie sich vor hohen Arztkosten
Was ist eine ambulante Zusatzversicherung?
Eine ambulante Zusatzversicherung benötigen in der Regel nur gesetzlich Versicherte. Sie übernimmt die zusätzlichen Leistungen und Kostenerstattungen für ambulante Behandlungen, die über die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung hinausgehen. Ambulante Behandlungen sind immer als solche definiert, bei denen der Patient nicht stationär im Krankenhaus aufgenommen wird, sondern nach der Behandlung wieder nach Hause gehen kann.
Die ambulante Zusatzversicherung deckt verschiedene Leistungen ab, die von den regulären Krankenversicherungen nur teilweise oder gar nicht erstattet werden. Dazu können beispielsweise gehören:
- Zuzahlungen für verschreibungspflichtige Medikamente
- Sehhilfen wie Brillen oder Kontaktlinsen
- Vorsorgeuntersuchungen, die über die gesetzlich vorgeschriebenen Früherkennungsuntersuchungen hinausgehen
- Alternative Heilmethoden
- Physiotherapie, Ergotherapie oder Logopädie, die über die von der gesetzlichen Krankenversicherung genehmigten Sitzungen hinausgehen
- Zahnärztliche Behandlungen, die über die Regelversorgung hinausgehen, wie zum Beispiel professionelle Zahnreinigung oder höherwertige Füllmaterialien
Eine ambulante Zusatzversicherung liegt immer im eigenen Ermessensspielraum und dem verfügbaren Einkommen. Sie kann sinnvoll sein, um die persönliche Gesundheitsversorgung und den finanziellen Schutz zu verbessern. Sie wird immer nach individuellen Bedürfnissen und Wünschen angepasst und wird in Kombination mit einer bestehenden gesetzlichen Krankenversicherung betrachtet. Die genauen Möglichkeiten, Leistungen und Konditionen können Sie gerne bei uns erfragen und variieren je nach Anbieter und Tarif. Wir helfen Ihnen gerne weiter.
Ab wann zahlt die ambulante Zusatzversicherung?
Die ambulante Zusatzversicherung beginnt mit dem im Versicherungsvertrag festgelegten Versicherungsbeginn. Allerdings ist es in 80 % der Fälle so, dass bestimmte Leistungen erst nach Ablauf einer vereinbarten Wartezeit in Anspruch genommen werden können. Wartezeiten sind Zeiträume, die ab dem Versicherungsbeginn gelten und während derer noch keine Leistungen aus der Zusatzversicherung in Anspruch genommen werden können. Diese Zeiten dienen dazu, das finanzielle Risiko für den Versicherer zu begrenzen und Missbrauch zu verhindern.
Typischerweise kann sie zwischen 3 und 6 Monaten liegen. In einigen Fällen, wie bei Sehhilfen oder bestimmten Vorsorgeuntersuchungen, kann die Wartezeit auch länger sein, zum Beispiel 12 oder sogar 24 Monate.
Manche Versicherer verzichten jedoch auf Wartezeiten oder verkürzen sie, wenn der Versicherte nachweisen kann, dass er vor dem Abschluss der ambulanten Zusatzversicherung bereits kontinuierlich krankenversichert war. In solchen Fällen werden die bisherigen Versicherungszeiten angerechnet und die Wartezeiten entsprechend verkürzt oder ganz entfallen.
Sobald die Wartezeiten abgelaufen sind, können die Versicherten die vollen Leistungen der ambulanten Zusatzversicherung in Anspruch nehmen. Dabei gelten die vertraglich festgelegten Leistungen, Kostenerstattungen und mögliche Selbstbehalte. Für die Inanspruchnahme der Leistungen ist normalerweise ein Nachweis der angefallenen Kosten und ärztlichen Verordnungen erforderlich, der bei der Versicherung zur Kostenerstattung eingereicht wird.
Wenn Sie zum Thema „Ambulante Zusatzversicherungen“ noch Fragen haben, wir sind immer für Sie da. Wir freuen uns auf Ihren Anruf.